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Artikel 13 · BT-Drs. 18/7457 · S. 112

Zu Artikel 13 (Änderung des Steuerberatungsgesetzes)

Zu Artikel 13 (Änderung des Steuerberatungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Inhaltsübersicht – § 3b
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Inhaltsübersicht als Folge der Einführung des neuen § 3b
Steuerberatungsgesetz (StBerG).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 113 –                          Drucksache 18/7457


Zu Buchstabe b
Inhaltsübersicht – § 86b
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Inhaltsübersicht als Folge der Einführung des neuen § 86b
StBerG.
Zu Nummer 2
§ 3a Absatz 6 Satz 2 – neu –
Die Vorschrift des § 3a StBerG gestattet es Personen aus dem EU-Ausland, unter den dort genannten Vorausset-
zungen vorübergehend und gelegentlich Hilfe in Steuersachen zu leisten.
Eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Inland nach § 3a StBerG setzt unter anderem voraus, dass
der ausländische Dienstleister vor der Erbringung der Hilfeleistung im Inland der zuständigen Steuerberaterkam-
mer schriftlich Meldung erstattet. Die ausländischen Dienstleister werden nach der Meldung in das Berufsregister
der jeweiligen zuständigen Steuerberaterkammer vorübergehend eingetragen. Die vorübergehende Eintragung ins
Berufsregister dient dem Zweck, die für den inländischen Rechtsverkehr nötige Transparenz und Sicherheit über
die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen zu schaffen.
Im Fall des Erlasses einer Untersagungsverfügung gemäß § 3a Absatz 6 StBerG soll die vorübergehende Eintra-
gung des Dienstleisters im Berufsregister gelöscht werden, wenn die Untersagungsverfügung unanfechtbar ge-
worden ist, da die Person dadurch die Befugnis und die Legitimation zur vorübergehenden und gelegentlichen
Hilfeleistung in Steuersachen verloren hat.
Damit wird den Verbraucherinteressen Rechnung getragen, da der Verbrau

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.235 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/7457, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 429.130–437.365 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.00) +D1D2D3 · Prüfwert cb9e9a908f2ac68b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP