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Artikel 3 · BT-Drs. 18/7317 · S. 134
Zu Artikel 3 (Änderung der Stromnetzentgeltverordnung)
Zu Artikel 3 (Änderung der Stromnetzentgeltverordnung) Die Änderung in § 18 StromNEV ist eine Folgeänderung, die in einem engen Zusammenhang zu den Änderungen in § 57 Absatz 3 EEG 2014 (Artikel 9 Nummer 9 dieses Gesetzes) im Hinblick auf die vermiedenen Netzentgelte steht. Die mit dem Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2005 eingeführte Regelung in § 18 StromNEV zu vermiedenen Netzentgelten sollte den Standortvorteil lastnaher Erzeugung durch kleiner dimensionierte Er- zeugungsanlagen gegenüber Großkraftwerken berücksichtigen und honorieren. Durch die lastnahe Erzeugung sollten lange Transportwege des Stroms vermieden und damit auch Infrastrukturkosten eingespart werden. Hin- tergrund war die Annahme, dass eine Einspeisung in der niedrigeren Spannungsebene „Wege und Netz spart“. Mit dem hohen Zubau an dezentralen Erzeugungsanlagen im Rahmen der Energiewende und den sich ändernden Rahmenbedingungen am Strommarkt ist diese Kostenersparnis immer weniger gegeben. Vielmehr verursacht der Zubau an dezentralen Erzeugungsanlagen zunehmend neuen Netzausbaubedarf, anstatt ihn zu ersparen. Die ver- miedenen Netzentgelte sollen daher mittelfristig abgeschafft werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 135 – Drucksache 18/7317 In einem weiterentwickelten Strommarkt ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren zunehmend Fälle hoher dezentraler Einspeisung von Strom aus Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen auftreten, deren Ein- speisung in der Verteilernetzebene häufig die bestehende Last der Netzebene übertreffen wird. Der dezentral er- zeugte Strom muss von den Netzen, an die die Anlagen angeschlossen sind, in das Verteil- und Übertragungsnetz eingespeist werden. Es wird deshalb künftig, insbesondere in Gebieten
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.499 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/7317, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 600.090–602.589 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 7548ae7d57ca7749….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP