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Artikel 1 · BT-Drs. 18/7244 · S. 17

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Nummer 1 (Änderung von § 63 StGB)
Zu Buchstabe a (Satz 1)
Mit der Neuregelung sollen die Voraussetzungen konkretisiert werden, unter denen von „erheblichen“ rechtswid-
rigen Taten auszugehen ist, die von dem Täter aufgrund seines Zustands zu erwarten sind. Bislang wird der Begriff
allein durch die Wissenschaft und vor allem durch die Rechtsprechung konkretisiert. Dabei kommt einer solchen
Konkretisierung entscheidende Bedeutung für den Anwendungsbereich von § 63 StGB zu. Denn die Erheblichkeit
der vom Täter zukünftig drohenden Taten ist – neben dem Grad der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts – das maß-
gebliche Kriterium und die maßgebliche Rechtfertigung dafür, gegenüber dem Betroffenen zum Schutz der All-
gemeinheit die außerordentlich belastende (vgl. Bundesgerichtshof – BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014, 4
StR 544/13, bei juris Rn. 10), zeitlich grundsätzlich unbegrenzte Unterbringung in einem psychiatrischen Kran-
kenhaus anzuordnen. Die Unterbringung nach § 63 StGB dient zwar regelmäßig auch dazu, den Täter von seiner
psychischen Störung möglichst so weit zu heilen, dass von ihm aufgrund dieses Zustands keine unvertretbaren
Gefahren für fremde Rechtsgüter mehr ausgehen. Aber die bloße Behandlungsbedürftigkeit des Täters kann ge-
rade keine Unterbringung nach § 63 StGB rechtfertigen, ebenso wenig wie umgekehrt fehlende Heilungsaussich-
ten eine solche Unterbringung ausschließen (vgl. zu alledem Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 63 Rn. 2 mit
weiteren Nachweisen).
Eine Straftat von erheblicher Bedeutung liegt nach der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten
Konkretisierung allgemein dann vor, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechts-
frieden empfindlich stört und gee

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 106.919 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/7244, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 53.845–160.764 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 9d190f6b818b5740….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP