Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/7223 · S. 107
Zu Artikel 3 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Zu Artikel 3 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Die Bereichsausnahme im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Wahrnehmungsverträge wird aufgehoben: Angesichts der Möglichkeit, Vertragsverhältnisse über die Wahrneh- mung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten jederzeit ohne Begründung mit einer angemessenen Frist von höchstens sechs Monaten zu beenden (§ 12), bedarf es dieser Bereichsausnahme nicht mehr.
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Herkunft
BT-Drs. 18/7223, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 404.023–404.482 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 25fda87d831c6b5c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP