Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 7 · BT-Drs. 18/7219 · S. 58

Zu Artikel 7 (Änderung des SE-Ausführungsgesetzes)

Zu Artikel 7 (Änderung des SE-Ausführungsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu § 56 SEAG.
Zu Nummer 2 (§ 17 SEAG)
Mit dem Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2016) wurde der Anwendungsbereich des
Grundsatzes der Dreiteilbarkeit der Aufsichtsratsmitglieder deutscher Aktiengesellschaften nach § 95 Satz 3
AktG in der alten Fassung auf solche Gesellschaften reduziert, welche die Dreiteilbarkeit der Aufsichtsratsmit-
glieder wegen mitbestimmungsrechtlicher Vorgaben zu beachten haben. Vor dem Hintergrund des Erwägungs-
grundes 5 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE) (ABl. L 294 vom 10.11.2001, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 (ABl.
L 363 vom 20.12.2006, S. 1) geändert worden ist, wonach die Europäische Gesellschaft (SE) nicht ohne sachliche
Rechtfertigung anders als die nationalen Aktiengesellschaften zu behandeln ist, ist ein Gleichklang mit § 95 Satz 3
AktG geboten. Durch die Neuregelung bleiben all diejenigen Fälle vom Grundsatz der Dreiteilbarkeit erfasst, in
denen aufgrund einer Vereinbarung nach § 21 des SE-Beteiligungsgesetzes (SEBG) oder aufgrund der Anwen-
dung der Auffangregelung nach den §§ 34 ff. SEBG eine Dreiteilbarkeit des Aufsichtsrats erforderlich ist.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 – 59 –                           Drucksache 18/7219


Zu Nummer 3 (§ 27 SEAG)
Die Änderungen in § 27 Absatz 1 Satz 4 SEAG folgen den Neuerungen in § 100 Absatz 5 AktG; auf die dortigen
Ausführungen wird verwiesen.
Zu Nummer 4 (§ 34 SEAG)
Die Streichung des § 34 Absatz 4 Satz 5 SEAG geht auf Artikel 39 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 Unter-
absatz 4 der überarbeiteten Abschlussprüferric

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.662 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/7219 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/7219, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 245.084–248.746 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2a7a83ffe289ec4d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP