Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 18/7219 · S. 58
Zu Artikel 7 (Änderung des SE-Ausführungsgesetzes)
Zu Artikel 7 (Änderung des SE-Ausführungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung zu § 56 SEAG. Zu Nummer 2 (§ 17 SEAG) Mit dem Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2016) wurde der Anwendungsbereich des Grundsatzes der Dreiteilbarkeit der Aufsichtsratsmitglieder deutscher Aktiengesellschaften nach § 95 Satz 3 AktG in der alten Fassung auf solche Gesellschaften reduziert, welche die Dreiteilbarkeit der Aufsichtsratsmit- glieder wegen mitbestimmungsrechtlicher Vorgaben zu beachten haben. Vor dem Hintergrund des Erwägungs- grundes 5 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (ABl. L 294 vom 10.11.2001, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1) geändert worden ist, wonach die Europäische Gesellschaft (SE) nicht ohne sachliche Rechtfertigung anders als die nationalen Aktiengesellschaften zu behandeln ist, ist ein Gleichklang mit § 95 Satz 3 AktG geboten. Durch die Neuregelung bleiben all diejenigen Fälle vom Grundsatz der Dreiteilbarkeit erfasst, in denen aufgrund einer Vereinbarung nach § 21 des SE-Beteiligungsgesetzes (SEBG) oder aufgrund der Anwen- dung der Auffangregelung nach den §§ 34 ff. SEBG eine Dreiteilbarkeit des Aufsichtsrats erforderlich ist. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59 – Drucksache 18/7219 Zu Nummer 3 (§ 27 SEAG) Die Änderungen in § 27 Absatz 1 Satz 4 SEAG folgen den Neuerungen in § 100 Absatz 5 AktG; auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Zu Nummer 4 (§ 34 SEAG) Die Streichung des § 34 Absatz 4 Satz 5 SEAG geht auf Artikel 39 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 Unter- absatz 4 der überarbeiteten Abschlussprüferric
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.662 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/7219 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/7219, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 245.084–248.746 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2a7a83ffe289ec4d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP