Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/7204 · S. 98
Zu Artikel 2 und 3 (Änderungen der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung sowie des Unterlassungs-
Zu Artikel 2 und 3 (Änderungen der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung sowie des Unterlassungs- klagengesetzes) Die Zahlungskontenrichtlinie enthält die allgemeine Vorgabe, dass Verbraucher zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit den in der Richtlinie festgelegten Rechten und Pflichten Zugang zu wirksamen und effi- zienten alternativen Streitbeilegungsverfahren haben (Artikel 24). Diese Vorgabe wird durch Artikel 3 Nummer 2 dieses Gesetzes umgesetzt, indem das Schlichtungsverfahren nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes auch auf Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Zahlungs- kontengesetzes erstreckt wird, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln. Dieses Verfahren vor der gemäß § 14 Absatz 1 des Unterlassungsklagengesetzes zuständigen Verbraucherschlich- tungsstelle steht damit insbesondere auch in Streitigkeiten um einen Anspruch eines Verbrauchers auf Abschluss eines Basiskontovertrags und auf Eröffnung des Basiskontos zur Verfügung: Wie bereits in der Begründung zum Zahlungskontengesetz in Artikel 1 § 48 ausgeführt wurde, hat der Verbraucher hier ein Wahlrecht, ob er gegen eine Ablehnung durch den Verpflichteten vor den Zivilgerichten, in einem Verfahren vor der gemäß § 14 Absatz 1 des Unterlassungsklagengesetzes zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle oder aber durch ein bei der BaFin beantragtes Verwaltungsverfahren vorgehen will. Wie am genannten Ort aber ebenfalls bereits dargelegt wurde, ist die Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie in diesem Punkt aber weiter auch von dem Gedanken getragen, dass, sobald sich der Berechtigte für eine dieser Vorgehensweisen entschieden hat, hierdurch seine weitere Wahlmöglichkeit eingeschränkt wird. Dass ein bereits anhängiges Verfahren vor einem G
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.328 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/7204, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 390.742–396.070 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1dedb3852837f84c….
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