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Artikel 6 · BT-Drs. 18/7195 · S. 36

Zu Artikel 6 (Änderung des Halbleiterschutzgesetzes)

Zu Artikel 6 (Änderung des Halbleiterschutzgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 4 Absatz 2)
Die Änderung entspricht in der Sache Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzentwurfs, auf dessen Begründung Bezug
genommen wird.
Zu Nummer 2 (§ 9 Absatz 2)
Die Änderung dient der Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EU) Nr. 608/2013. Im Gegensatz
zur aufgehobenen Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 umfasst die neue Verordnung (EU) Nr. 608/2013 auch Halb-
leiterschutzrechte. Daher muss das Halbleiterschutzgesetz um einen entsprechenden Verweis ergänzt werden. Im
Übrigen wird auf die Begründung zu Artikel 1 Nummer 18 und 19 des Gesetzentwurfs Bezug genommen.

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Herkunft

BT-Drs. 18/7195, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 119.925–120.565 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 4b850dc7dd639982….

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