Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 18/7195 · S. 36
Zu Artikel 6 (Änderung des Halbleiterschutzgesetzes)
Zu Artikel 6 (Änderung des Halbleiterschutzgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 4 Absatz 2) Die Änderung entspricht in der Sache Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzentwurfs, auf dessen Begründung Bezug genommen wird. Zu Nummer 2 (§ 9 Absatz 2) Die Änderung dient der Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EU) Nr. 608/2013. Im Gegensatz zur aufgehobenen Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 umfasst die neue Verordnung (EU) Nr. 608/2013 auch Halb- leiterschutzrechte. Daher muss das Halbleiterschutzgesetz um einen entsprechenden Verweis ergänzt werden. Im Übrigen wird auf die Begründung zu Artikel 1 Nummer 18 und 19 des Gesetzentwurfs Bezug genommen.
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Herkunft
BT-Drs. 18/7195, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 119.925–120.565 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 4b850dc7dd639982….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP