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Artikel 1 · BT-Drs. 18/7194 · S. 9

Zu Artikel 1 (Änderung des Mess- und Eichgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Mess- und Eichgesetzes)
Zu Nummer 1
Mit der Änderung wird eine Anpassung an den Richtlinienwortlaut vorgenommen. Darüber hinaus wird klarge-
stellt, dass nicht nur die Mitarbeiter einer Konformitätsbewertungsstelle einer beruflichen Schweigepflicht unter-
liegen, sondern auch die Konformitätsbewertungsstelle selbst die Vertraulichkeit aller ihr im Rahmen einer Kon-
formitätsbewertung zugänglich gemachten Informationen sicherstellen muss.
Zu Nummer 2
Zur Straffung des Verfahrens der Anzeige und zur Nutzung der bereits an verschiedenen Stellen vorhandenen
Informationen (z. B. bei Messdienstleistern) wird die Anzeigepflicht neben Verwendern auch auf solche Dritten
ausgeweitet, die im Auftrag von Verwendern Messwerte erfassen. Gleichzeitig wird festgelegt, dass bei Verwen-
den von mehr als einem Messgerät einer Art oder bei Erfassen von Messwerten von mehr als einem Messgerät
einer Art nur die Tatsache des Verwendens oder Erfassens sowie die Art des Messgeräts angezeigt werden. Alle
übrigen Informationen sind dort in Listen zu führen, wo die Informationen ohnehin vorliegen. Diese Listen kann
die Behörde im Bedarfsfall anfordern.
Zu Nummer 3
Im Sinne der Klarstellung und Rechtssicherheit wird die Regelung aufgenommen. Die Eichbehörden oder staat-
lich anerkannten Prüfstellen übernehmen durch ihre Anwesenheit die Verantwortung dafür, dass die Messgeräte
nach der Maßnahme tatsächlich die Voraussetzungen des Mess- und Eichrechts erfüllen.
Drucksache 18/7194                                 – 10 –            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode


Zu Nummer 4
Nummer 4 erweitert die bestehende Verordnungsermächtigung des § 41 Nummer 2 des Mess- und Eichgesetzes.
Dies ist notwendig, um beispielsweise nicht nur dem Verwender von Messgeräten nähere Vorgabe

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.213 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/7194, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.923–20.136 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert a7c19a546db718ae….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP