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Artikel 3 · BT-Drs. 18/7043 · S. 47

Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des AZR-Gesetzes)

Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des AZR-Gesetzes)
Zu Nummer 1
Die Änderung in der Inhaltsübersicht zeichnet die Änderung im Regelungstext nach.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Es handelt sich um eine Folgeänderung wegen der Anfügung der Nummer 9.
Zu Doppelbuchstabe bb
Die Übermittlungspflichten der Meldebehörden beziehen sich auf Asylsuchende sowohl vor als auch nach der
Stellung eines Asylantrages.
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Es handelt sich um eine Folgeänderung wegen der Anfügung der Nummer 6.
Zu Doppelbuchstabe bb
Für die Meldebehörden wird festgelegt, welche zusätzlichen Daten von ihnen entsprechend ihrer fachlichen Zu-
ständigkeit an das Kerndatensystem zu übermitteln sind. Dabei wird die AKN-Nummer nicht von der Meldebe-
hörde erzeugt, sondern sie dient der Identifizierung des richtigen Datensatzes im Ausländerzentralregister. Die
AKN-Nummer ist ihrerseits im Datensatz des Ausländerzentralregisters enthalten und dient der Identifikation.
Zu Nummer 3
Die Datenübermittlung nach § 18c dient dazu, die nach dem Zuzug aus dem Ausland entstehende Meldepflicht
der Asylsuchenden nach dem Bundesmeldegesetz zu erfüllen. Eine melderechtliche „Wohnung“ und damit eine
Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz entstehen, sobald der Asylsuchende in der ihm zugewiesenen Auf-
nahmeeinrichtung untergebracht wird. Die korrekte Erfassung in den Melderegistern ist u. a. deshalb von erheb-
licher Bedeutung, weil dadurch die Zahlungen im Länder- und kommunalen Finanzausgleich beeinflusst werden.
Die Daten aus den Melderegistern werden ferner als Planungsgrundlage für die betroffenen Kommunen benötigt,
z. B. für Kita- und Schulplätze. Außerdem wird durch die Erfassung in den Melderegistern eine Reihe anderer
Verwaltungsvorgänge automatisiert ausgelöst wie z. B. die

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.205 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/7043, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 140.988–143.193 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 5045501b29efe270….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP