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Artikel 1 · BT-Drs. 18/7043 · S. 39

Zu Artikel 1 (Änderung des Asylgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Asylgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die Einfügung des Absatzes 4 ist notwendig, da das Asylgesetz bisher keine Möglichkeit enthält, die Daten aus
dem Asylverfahren an das System des Integrationsbereichs im BAMF (InGe) weiterzugeben. Da aber eine früh-
zeitige Teilnahme an Integrationskursen oder an einer Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung
sichergestellt werden soll, ist eine Grundlage für eine schnelle Weitergabe der Daten zu schaffen. Dabei werden
nur Daten von Personen weitergegeben, die für eine Teilnahme in Betracht kommen. Außerdem werden nur sol-
che Daten weitergegeben, die für die Entscheidung über die Teilnahme erforderlich sind.
Drucksache 18/7043 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine Folgeänderung wegen der Einfügung eines neuen Absatzes.
Zu Nummer 2
Die Änderungen sind erforderlich, weil das Lichtbild ein zentrales Identifizierungsmerkmal des neu eingeführten
Ankunftsnachweises nach § 63a des Asylgesetzes ist. Diese Funktion kann nur realisiert werden, wenn alle Asyl-
suchenden unabhängig vom Alter mit Lichtbildern erfasst werden.
Zu Nummer 3
Die erkennungsdienstlichen Daten werden künftig zwischen den am Verfahren beteiligten Behörden elektronisch
übermittelt. Daher ist eine Übermittlung im Rahmen der Übersendung von Unterlagen entbehrlich.
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender wird als ein bundesweit einheitlich zu verwendendes
Dokument (Ankunftsnachweis) ausgestaltet, das erst nach der Registrierung eines Asylsuchenden durch die Auf-
nahmeeinrichtungen, auf die der Ausländer verteilt worden ist, oder die zugehörigen Außenstellen des BAMF
ausgestellt werden darf. Die zuständigen Behörden werden sicherstellen, dass der An

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.884 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/7043, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 109.169–115.053 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 5045501b29efe270….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP