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Artikel 4 · BT-Drs. 18/6988 · S. 39

Zu Artikel 4 (Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung)

Zu Artikel 4 (Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung)
Zu Nummer 1
§ 2 Absatz 5 wird aufgehoben, da der Gebührentatbestand, auf den darin Bezug genommen wird (Abschnitt VII
Nummer 23), nicht mehr existiert. Die Regelung geht daher ins Leere.
Drucksache 18/6988                                   – 40 –              Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode


Zu Nummer 2
Im Vorfeld der Erteilung oder Änderung eines Zeugnisses nach Artikel 8a der Verordnung (EG) Nr. 216/2008
kann der Einsatz externer Verwaltungshelfer erforderlich werden. Es erscheint sachgerecht, die hierdurch entste-
henden Kosten dem Flughafenbetreiber aufzuerlegen, wenn er dem Einsatz der Verwaltungshelfer vorher zuge-
stimmt hat.

Zu Nummer 3
Die Integration der neuen europarechtlichen Instrumente der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in das nationale
Recht macht eine Anpassung der Anlage zum Gebührenverzeichnis erforderlich.

Zu Buchstabe a (Abschnitt V)
In Abschnitt V werden die neuen Amtshandlungen in Zusammenhang mit dem Zeugnis nach Artikel 8a der Ver-
ordnung (EG) Nr. 216/2008 abgebildet. Teilweise erfolgt dies durch die Erweiterung bestehender Gebührentat-
bestände; teilweise werden völlig neue Gebührentatbestände geschaffen.

Doppelbuchstabe aa:
Nummer 4a (neu)
Nummer 4a bildet die neue Aufgabe der Erteilung des Zeugnisses ab. Bestandteil des Zeugnisses ist dabei auch
die erstmalige Genehmigung des (genehmigungspflichtigen Teils) des Flugplatzhandbuchs gemäß
ADR.AR.C.035 (d) in Verbindung mit ADR.OR.E.005.
Die Gebühr ist so zu bemessen, dass zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden Höhe der Gebühr
einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung anderer-
seits ein angemessenes Verhältnis besteht. Es muss mithin die Möglichkei

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.376 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/6988, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 127.379–146.755 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 9e97ac26e810fa79….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP