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Artikel 3 · BT-Drs. 18/6988 · S. 37
Zu Artikel 3 (Änderung der Luftverkehrs-Ordnung)
Zu Artikel 3 (Änderung der Luftverkehrs-Ordnung) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Durch die Schaffung der neuen Anlage 8 wird eine Ergänzung der Inhaltsübersicht erforderlich. Zu Nummer 2 (§ 15 Absatz 47) Mit dem neuen § 15 Absatz 4 werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die Nutzung von Landestellen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse nach § 25 Absatz 4 LuftVG genehmigungsfähig ist. Diese Voraussetzungen des § 15 Absatz 4 ergänzen die Tatbestandsvoraussetzungen von CAT.POL.H.225 der Verordnung (EU) Nr. 965/2012. Dabei wird die in CAT.POL.H.225 Buchstabe a Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 als Tatbestands- voraussetzung vorgesehene Stichtagsregelung des 1. Juli 2002 nicht als Genehmigungsvoraussetzung gefordert: Artikel 6 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den Betrieb von und zu Einrichtungen von öffentlichem Interesse auch in Abweichung von den Tatbestandsvoraussetzungen des CAT.POL.H.225 zuzulassen. Hiervon macht die Bundesrepublik Deutschland in diesem Punkt Gebrauch, denn bei Anwendung der Stichtagsregelung könnten viele derzeit existierende Landestellen nicht nach § 25 Absatz 4 LuftVG genehmigt werden. Gerade auch für diese in Nutzung befindlichen Landestellen soll aber die nötige Rechtssicherheit geschaffen werden. Sie sollen daher in den Anwendungsbereich aufgenommen werden. Dies entspricht auch dem Grundgedanken der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 insoweit, als langfristiges Ziel die- ser Verordnung die Verbesserung der flugbetrieblichen Sicherheit des regelmäßig stattfindenden HEMS-Flugbe- triebs an bislang nicht genehmigten Landestellen ist. Aus CAT.POL.H.225 Buchstabe a Nummer 2 ergibt sich als weitere Tatbestandsvoraussetzung, dass an der be- treffenden Landestelle die Anforderungen an den F
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.845 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/6988, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 116.534–127.379 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 9e97ac26e810fa79….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP