Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/6986 · S. 12
Zu Artikel 2 (Änderung des Abwasserabgabengesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Abwasserabgabengesetzes) Die Klarstellung in § 4 Absatz 1 Satz 3 AbwAG ist erforderlich, da künftig in der Abwasserverordnung sog. Jahres- oder Monatsmittelwerte ergänzend zu den bisherigen Überwachungswerten (qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe) eingeführt werden müssen. Die Änderung ergänzt § 4 Absatz 1 Satz 3 um den Zusatz, dass Jahres- und Monatsmittelwerte außer Betracht bleiben. Die auf der IE-RL beruhenden BVT-Schlussfolgerungen enthalten für verschiedene Industriebranchen Langzeit- mittelwerte wie Jahres- oder Monatsmittelwerte als einzuhaltende Emissionsbandbreiten. Dies weicht jedoch von dem derzeit in Deutschland im Abwasserbereich etablierten Ansatz ab, den Stand der Technik mittels Kurzzeit- anforderungen zu definieren (z.B. mittels qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe). Zur Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen in deutsches Recht soll die Abwasserverordnung entsprechend geändert werden. Die ergänzende Einführung von Jahres- oder Monatsmittelwerten kann jedoch Auswirkungen auf die Höhe der Abwassergabe haben, da nach § 4 Absatz 1 Satz 3 AbwAG bei Festlegung von Überwachungswerten für ver- schiedene Zeiträume der Überwachungswert für den längsten Zeitraum – damit zukünftig der Jahres- oder Mo- natsmittelwert – zugrunde zu legen ist. Sobald die Einführung von Jahres- oder Monatsmittelwerten also in den Anhängen der Abwasserverordnung erfolgt, kann sich dies auf die Höhe der Abwasserabgabe auswirken. Die Änderung in § 4 Absatz 1 Satz 3 zielt darauf ab, derartige Auswirkungen mit Blick auf vorgesehene entsprechende Änderungen der Abwasserverordnung auszuschließen und damit insoweit die derzeitige Rechtslage und die der- zeitige Vollzugspraxis bei der Festsetzung der Abwasserabgabe beizubehalten.
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Herkunft
BT-Drs. 18/6986, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.129–25.919 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2ffe347484e0e9e8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP