Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 18/6986 · S. 12

Zu Artikel 2 (Änderung des Abwasserabgabengesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Abwasserabgabengesetzes)
Die Klarstellung in § 4 Absatz 1 Satz 3 AbwAG ist erforderlich, da künftig in der Abwasserverordnung sog.
Jahres- oder Monatsmittelwerte ergänzend zu den bisherigen Überwachungswerten (qualifizierte Stichprobe oder
2-Stunden-Mischprobe) eingeführt werden müssen. Die Änderung ergänzt § 4 Absatz 1 Satz 3 um den Zusatz,
dass Jahres- und Monatsmittelwerte außer Betracht bleiben.
Die auf der IE-RL beruhenden BVT-Schlussfolgerungen enthalten für verschiedene Industriebranchen Langzeit-
mittelwerte wie Jahres- oder Monatsmittelwerte als einzuhaltende Emissionsbandbreiten. Dies weicht jedoch von
dem derzeit in Deutschland im Abwasserbereich etablierten Ansatz ab, den Stand der Technik mittels Kurzzeit-
anforderungen zu definieren (z.B. mittels qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe). Zur Umsetzung
der BVT-Schlussfolgerungen in deutsches Recht soll die Abwasserverordnung entsprechend geändert werden.
Die ergänzende Einführung von Jahres- oder Monatsmittelwerten kann jedoch Auswirkungen auf die Höhe der
Abwassergabe haben, da nach § 4 Absatz 1 Satz 3 AbwAG bei Festlegung von Überwachungswerten für ver-
schiedene Zeiträume der Überwachungswert für den längsten Zeitraum – damit zukünftig der Jahres- oder Mo-
natsmittelwert – zugrunde zu legen ist. Sobald die Einführung von Jahres- oder Monatsmittelwerten also in den
Anhängen der Abwasserverordnung erfolgt, kann sich dies auf die Höhe der Abwasserabgabe auswirken. Die
Änderung in § 4 Absatz 1 Satz 3 zielt darauf ab, derartige Auswirkungen mit Blick auf vorgesehene entsprechende
Änderungen der Abwasserverordnung auszuschließen und damit insoweit die derzeitige Rechtslage und die der-
zeitige Vollzugspraxis bei der Festsetzung der Abwasserabgabe beizubehalten.

BT-Drs. 18/6986 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/6986, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.129–25.919 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2ffe347484e0e9e8….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP