Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/6986 · S. 11
Zu Artikel 1 (Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht): Die Inhaltsübersicht wird im Hinblick auf den neu eingefügten § 6a WHG entsprechend ergänzt. Zu Nummer 2 (§ 3): Die in § 3 eingefügten neuen Nummern 16 und 17 übernehmen ohne inhaltliche Änderung die Begriffsdefinitio- nen der Wasserdienstleistungen und der Wassernutzungen nach Artikel 2 Nummer 38 und 39 WRRL. Mit den unter a) genannten Begriffen „Entnahme, Aufstauung, Speicherung, Behandlung und Verteilung von Wasser aus einem Gewässer“ wird ausschließlich die Wasserversorgung und mit den unter b) genannten Begriffen „Sammlung von Abwasser in Abwasserbehandlungsanlagen, die anschließend in oberirdische Gewässer einlei- ten“ wird ausschließlich die Abwasserbeseitigung erfasst. Zu Nummer 3 (§ 6a): Der neue § 6a WHG setzt Artikel 9 WRRL in deutsches Recht um: Absatz 1 Satz 1 und 2 entspricht weitgehend Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 WRRL und schreibt das Kosten- deckungsprinzip für Wasserdienstleistungen fest. Die in den §§ 27 bis 31, 44, 47 WHG geregelten Bewirtschaftungsziele sind die Umweltziele nach Artikel 4 WRRL. Zur Erreichung der Ziele sind neben den in Artikel 11 Absatz 3 WRRL genannten Maßnahmen auch ökonomische Instrumente einzusetzen, soweit dies erforderlich ist; der Grundsatz der Kostendeckung ist dabei ein wichtiges Prinzip für alle Wasserdienstleistungen. § 6a übernimmt diesen Grundsatz nun ausdrücklich in das Wasserhaushaltsgesetz, ohne jedoch bestimmte ökonomische oder fiskalische Instrumente vorzuschreiben. § 6a enthält keine Verpflichtung und auch keine Ermächtigungsgrundlage, fiskalische Instrumente anzuwenden. Ob und in welcher Weise solche Instrumente zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sind, ist jeweils vor Erlass der entsprechenden
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.052 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/6986, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 20.077–24.129 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2ffe347484e0e9e8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP