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Artikel 2 · BT-Drs. 18/6665 · S. 9

Zu Artikel 2 (Änderung weiterer Gesetze)

Zu Artikel 2 (Änderung weiterer Gesetze)
Zu Absatz 1 (Abschnitt 5 – neu – § 20a – neu – LPartG)
Durch Einführung eines neuen Abschnittes soll den bereits eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspart-
nern ermöglicht werden, eine Ehe zu schließen, ohne dass sie zum einjährigen Getrenntleben und zur darauf fol-
genden Aufhebung der Lebenspartnerschaft gezwungen werden, was eine unbillige Härte darstellen würde.
Drucksache 18/6665                                  – 10 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode


Zu Absatz 2 (Änderung des Personenstandsgesetzes)
Zu Nummer 1 und 2 Buchstabe a (Inhaltsübersicht und Überschrift zu Kapitel 4 PStG)
Die neue Überschrift des Kapitels 4 entspricht dessen um den § 17a (Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in
eine Ehe und ihre Beurkundung) ergänzten Inhalt.
Zu Nummer 2 Buchstabe b (§ 17a – neu – PStG)
Absatz 1 bestimmt, dass die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner das Bestehen ihrer Lebenspartnerschaft durch
öffentliche Urkunden nachweisen müssen, um die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe anzumel-
den. Absatz 2 schreibt ferner vor, dass für das Verfahren die Bestimmungen des Personenstandsgesetzes zur Ehe-
schließung (Kapitel 3 Abschnitt 1) mit wenigen Ausnahmen entsprechend gelten. Zu den Ausnahmen zählen der
Verzicht auf die Prüfung der Ehevoraussetzungen nach § 13, sowie der Verzicht auf den Nachweis der Auflösung
bisheriger Ehen und Lebenspartnerschaften, die bereits vor der Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgten.
Zu Absatz 3 (§ 7 Absatz 1 Nummer 3 TSG)
In § 7 Absatz 1 Nummer 3 TSG wird bestimmt, dass bei Transsexuellen, die nach erfolgter Vornamensänderung
eine Ehe eingehen, die Vornamensänderung automatisch unwirksam wird. Mit dieser Regelung sollte der An-
schein einer gleichgeschlechtlichen E

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.423 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/6665, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 21.703–24.126 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1ccfc981b4a6f562….

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