Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/6665 · S. 9
Zu Artikel 2 (Änderung weiterer Gesetze)
Zu Artikel 2 (Änderung weiterer Gesetze) Zu Absatz 1 (Abschnitt 5 – neu – § 20a – neu – LPartG) Durch Einführung eines neuen Abschnittes soll den bereits eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspart- nern ermöglicht werden, eine Ehe zu schließen, ohne dass sie zum einjährigen Getrenntleben und zur darauf fol- genden Aufhebung der Lebenspartnerschaft gezwungen werden, was eine unbillige Härte darstellen würde. Drucksache 18/6665 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Absatz 2 (Änderung des Personenstandsgesetzes) Zu Nummer 1 und 2 Buchstabe a (Inhaltsübersicht und Überschrift zu Kapitel 4 PStG) Die neue Überschrift des Kapitels 4 entspricht dessen um den § 17a (Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung) ergänzten Inhalt. Zu Nummer 2 Buchstabe b (§ 17a – neu – PStG) Absatz 1 bestimmt, dass die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner das Bestehen ihrer Lebenspartnerschaft durch öffentliche Urkunden nachweisen müssen, um die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe anzumel- den. Absatz 2 schreibt ferner vor, dass für das Verfahren die Bestimmungen des Personenstandsgesetzes zur Ehe- schließung (Kapitel 3 Abschnitt 1) mit wenigen Ausnahmen entsprechend gelten. Zu den Ausnahmen zählen der Verzicht auf die Prüfung der Ehevoraussetzungen nach § 13, sowie der Verzicht auf den Nachweis der Auflösung bisheriger Ehen und Lebenspartnerschaften, die bereits vor der Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgten. Zu Absatz 3 (§ 7 Absatz 1 Nummer 3 TSG) In § 7 Absatz 1 Nummer 3 TSG wird bestimmt, dass bei Transsexuellen, die nach erfolgter Vornamensänderung eine Ehe eingehen, die Vornamensänderung automatisch unwirksam wird. Mit dieser Regelung sollte der An- schein einer gleichgeschlechtlichen E
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.423 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/6665, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 21.703–24.126 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1ccfc981b4a6f562….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP