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Artikel 25 · BT-Drs. 18/6616 · S. 134
Zu Artikel 25
Zu Artikel 25 Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine Folgeänderung zu den Änderungen in Buchstabe b. Zu Buchstabe b Zu Doppelbuchstabe aa Die Ergänzung setzt die mit der Richtlinienänderung neu eingeführte Möglichkeit eines Europäischen Berufsaus- weises um, der alternativ zum Nachweis der Berufsqualifikation genutzt werden kann, so dass Einzelheiten wer- den in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten geregelt könnten, sobald die Europäische Kommission den hierfür erforderlichen Durchführungsrechtsakt erlassen hat. Zu Doppelbuchstabe bb Die Änderung folgt aus dem Wegfall des bisherigen Anhangs II der Richtlinie 2005/36/EG und setzt den durch die Richtlinie 2013/55/EU neu gefassten Artikel 13 Absätze 1 und 3 um. Zu Doppelbuchstabe cc Die Änderung setzt den durch die Richtlinie 2013/55/EU neu gefassten Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/EG um. Zu Doppelbuchstabe dd Die Regelung setzt den durch die Richtlinie 2013/55/EU neu gefassten Artikel 7 Absatz 4 Unterabsatz 4 und das neu gefasste Anerkennungsverfahren der Artikel 11, 12, 13 und 14 Absatz 4 und 5 der Richtlinie 2005/36/EG um, das den Begriff der „wesentlichen Unterschiede“ neu definiert und insbesondere die Ausbildungsdauer nicht mehr als Kriterium vorsieht. Zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede wird dabei neben einer einschlägigen Berufserfahrung auch das le- benslange Lernen zugelassen, sofern eine zuständige Stelle des jeweiligen Staats die durch das lebenslange Lernen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten formell als gültig anerkannt hat. Den zuständigen Anerkennungsbehör- den obliegt allerdings die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang entsprechende Nachweise zum Aus- gleich wesentlicher Unterschiede tatsächlich geeignet sind. Die Begriffe „Kenntnisse und Fähi
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.543 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/6616, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 496.687–506.230 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 0ff6d81ed4afd63a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP