Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 3 · BT-Drs. 18/6284 · S. 34

Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte)

Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Redaktionelle Folgeänderung zur Aufhebung von § 92a.
Zu Nummer 2 (§ 2 ALG)
Redaktionelle Folgeänderung zu Änderungen in § 21.
Zu Nummer 3 (§ 21 ALG)
Zu Buchstabe a
Zur Erfüllung der Hofabgabeverpflichtung kann nach § 21 Absatz 6 des Gesetzes über die Alterssicherung der
Landwirte (ALG) eine Ermächtigung zur Landveräußerung und Landverpachtung „zu ortsüblichen, angemesse-
nen Preisen“ abgegeben werden. Die Regelung hat in der Praxis bisher keine Anwendung gefunden. Sie ist in den
betroffenen Kreisen nicht auf Akzeptanz gestoßen. Die Regelung soll im Interesse des Bürokratieabbaus aufge-
hoben werden.
Zu Buchstabe b
Nicht in allen Fällen gelingt es der aus dem Betrieb ausscheidenden Generation, den Lebensunterhalt durch eine
Kombination von Einnahmen aus der Hofübergabe (Pachterlöse, Altenteilsleistungen und andere Einnahmen) und
der Rente der Alterssicherung der Landwirte zu sichern. Zwar kann bereits nach geltendem Recht eine kleine
Fläche von der Betriebsübergabe ausgenommen werden; der sogenannte rentenunschädliche Rückbehalt beträgt
derzeit noch ein Viertel der Mindestgröße. Bei landwirtschaftlichen Flächen sind dies 2 Hektar. Eine Bewirtschaf-
tung von Rückbehaltsflächen dieser Größenordnung kann zwar zur Deckung des Eigenbedarfes beitragen, eine
Erzielung von Einkommen ist damit aber nur sehr eingeschränkt möglich. Da insbesondere bei Beziehern einer
Regelaltersrente der sonstige Hinzuverdienst keinerlei Beschränkungen unterliegt, sollen auch die Hinzuver-
dienstmöglichkeiten aus der Landwirtschaft in angemessenem Rahmen verbessert werden. Das trägt auch den
rentenpolitischen Zielen der Koalitionsfraktionen Rechnung. Künftig sollen Landwirte neben ihrer Rente 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.510 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/6284 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/6284, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 127.492–137.002 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 53668253eac64a15….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP