Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/6284 · S. 34
Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte)
Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Redaktionelle Folgeänderung zur Aufhebung von § 92a. Zu Nummer 2 (§ 2 ALG) Redaktionelle Folgeänderung zu Änderungen in § 21. Zu Nummer 3 (§ 21 ALG) Zu Buchstabe a Zur Erfüllung der Hofabgabeverpflichtung kann nach § 21 Absatz 6 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) eine Ermächtigung zur Landveräußerung und Landverpachtung „zu ortsüblichen, angemesse- nen Preisen“ abgegeben werden. Die Regelung hat in der Praxis bisher keine Anwendung gefunden. Sie ist in den betroffenen Kreisen nicht auf Akzeptanz gestoßen. Die Regelung soll im Interesse des Bürokratieabbaus aufge- hoben werden. Zu Buchstabe b Nicht in allen Fällen gelingt es der aus dem Betrieb ausscheidenden Generation, den Lebensunterhalt durch eine Kombination von Einnahmen aus der Hofübergabe (Pachterlöse, Altenteilsleistungen und andere Einnahmen) und der Rente der Alterssicherung der Landwirte zu sichern. Zwar kann bereits nach geltendem Recht eine kleine Fläche von der Betriebsübergabe ausgenommen werden; der sogenannte rentenunschädliche Rückbehalt beträgt derzeit noch ein Viertel der Mindestgröße. Bei landwirtschaftlichen Flächen sind dies 2 Hektar. Eine Bewirtschaf- tung von Rückbehaltsflächen dieser Größenordnung kann zwar zur Deckung des Eigenbedarfes beitragen, eine Erzielung von Einkommen ist damit aber nur sehr eingeschränkt möglich. Da insbesondere bei Beziehern einer Regelaltersrente der sonstige Hinzuverdienst keinerlei Beschränkungen unterliegt, sollen auch die Hinzuver- dienstmöglichkeiten aus der Landwirtschaft in angemessenem Rahmen verbessert werden. Das trägt auch den rentenpolitischen Zielen der Koalitionsfraktionen Rechnung. Künftig sollen Landwirte neben ihrer Rente
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.510 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/6284, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 127.492–137.002 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 53668253eac64a15….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP