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Artikel 9 · BT-Drs. 18/6282 · S. 117

Zu Artikel 9 (Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater,

Zu Artikel 9 (Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater,
Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften)
Die Verweisung in § 54 DVStB auf die Anerkennung der Berufshaftpflichtversicherung für versicherungspflich-
tige Personen, die vorläufig bestellt sind oder von der Möglichkeit der erleichterten Bestellung zum Wirtschafts-
prüfer Gebrauch gemacht haben, wird gestrichen. Mit dem WPOÄG war bereits 2000 der bis dahin geltende
§ 131b Absatz 2 WPO, der die Möglichkeit der vorläufigen Bestellung vorsah, aufgehoben worden. Zudem war
§ 131f WPO, der die Möglichkeit einer erleichterten Bestellung zum Wirtschaftsprüfer vorsah, gestrichen worden.
Damit gingen die Verweisungen in § 54 Absatz 1 DVStB schon seit längerer Zeit ins Leere.

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Herkunft

BT-Drs. 18/6282, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 492.325–493.104 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 6bc5a4a5ffc8f7ed….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP