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Artikel 2 · BT-Drs. 18/6281 · S. 137

Zu Artikel 2 (Folgeänderungen)

Zu Artikel 2 (Folgeänderungen)
Bei den in Artikel 2 vorgenommenen Änderungen handelt es sich um Folgeänderungen, die durch die Änderungen
im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufgrund Artikel 1 erforderlich werden. Sie bewirken
keine inhaltlichen Änderungen.
Zu Absatz 1
Bei der in § 98c Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes vorgenommenen Änderung handelt es sich um eine Anpassung
an die neue Systematik der öffentlichen Auftraggeber. Die Beschreibung der öffentlichen Auftraggeber nach dem
bisherigen § 98 Nummer 1 bis 3 und 5 GWB ist wortgleich im neu gefassten § 99 enthalten.
Zu Absatz 2
Die Aufhebung des § 207 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) betrifft die Übertragung von anhängigen Streitigkei-
ten von der Sozialgerichtsbarkeit auf die für das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren zuständigen Vergabe-
kammern und Oberlandesgerichte zum Stichtag 28. Dezember 2010. § 207 Satz 4 SGG regelte den Neubeginn
der Frist nach dem bisherigen § 121 Absatz 3 GWB – nun § 176 Absatz 3. Da aufgrund der Stichtagsregelung
kein Fall mehr vorliegen dürfte, der unter § 207 SGG fällt, wird im Sinne einer Gesetzesverschlankung der nun
überflüssige Verweis auf das GWB im Ganzen aufgehoben. Eine sachliche Änderung ist damit nicht verbunden.
Drucksache 18/6281                                – 138 –            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode


Zu Absatz 3
Bei den im Gerichtskostengesetz (GKG) vorgenommenen Änderungen handelt es sich um eine redaktionelle An-
passung an die neue Nummerierung der Vorschriften über die Nachprüfungsverfahren in Kapitel 2 des Teil 4 des
GWB.
Zu Nummer 1
Die in § 50 Absatz 2 GKG vorgenommen Änderungen betreffen Verweise auf die bisherigen §§ 115, 116, 118
und 121 GWB, die nun in §§ 169, 171, 173, bzw. 176 enthalten sind.
Zu Nummer 2
Die in der Anlage 1 z

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.559 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/6281, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 577.571–586.130 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 529eb8ff83327555….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP