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Artikel 2 · BT-Drs. 18/6185 · S. 44
Zu Artikel 2 (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Die Änderungen vollziehen die Umbenennung des Asylverfahrensgesetzes in „Asylgesetz“ nach (Artikel 1 Num- mer 1). Zu Buchstabe b Aufgrund der Änderung in § 1 Absatz 1 Nummer 3 durch das Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungs- gesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes vom 10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2187) unterfallen Personen mit einem humanitären Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 5 AufenthG dem Anwendungsbereich des AsylbLG nur, sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt. In Fällen, in denen die genannten Personen mit ihren minderjährigen Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben, kann es zu einem gespaltenen Leistungsrecht innerhalb dieser Haushaltsgemeinschaft kommen, wenn der Zeitpunkt der Aussetzungsentscheidung lediglich bei den Eltern oder bei zumindest einem Elternteil, nicht hingegen bei den Kindern bereits 18 Monate zurückliegt. Bei fortbestehender Hilfebedürftigkeit hätte der betreffende Elternteil fortan einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, während die Kinder weiterhin Leistungen nach dem AsylbLG beziehen würden, solange sie die 18-Monats-Frist nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 noch nicht in eigener Person erfüllt haben. Dies betrifft insbesondere im Inland geborene oder auf der Flucht von ihren Eltern getrennte Kinder, die nachträglich eingereist sind, und deren Eltern zum Zeitpunkt ihrer Geburt bzw. ihres Nachzugs bereits im Besitz einer aufenthaltsrechtlichen Duldung oder eines Aufenthaltstitels nach § 25 Absatz 5 AufenthG waren. Ohne gesetzliche Neuregelung würden diese Kinder regelmäßig länger im Leistungsbezug nach dem AsylbLG verbleiben, als ihre Eltern. Durch die Neuregelung w
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.121 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/6185, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 164.783–181.904 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c280f9beac04bf64….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP