Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 18/6156 · S. 41
Zu Artikel 5 (Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes)
Zu Artikel 5 (Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes) Zu Nummer 1 Redaktionelle Folgeänderungen wegen der Aufhebung des § 27 Absatz 4 BBesG. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Redaktionelle Folgeänderungen wegen der Aufhebung des § 27 Absatz 4 BBesG. Zu Buchstabe b Redaktionelle Folgeänderung wegen der Neustrukturierung des § 28 BBesG. Zu Buchstabe c Für Soldatinnen und Soldaten, die am 1. Juli 2009 den neuen Erfahrungsstufen zugeordnet worden sind, traf Absatz 5 eine abweichende Regelung für die dann für den Erfahrungsaufstieg erforderlichen Zeiten. Die Rege- lungen über eine Verlängerung der Erfahrungszeiten in § 27 Absatz 4 Satz 2 und 3 BBesG wurden ausgesetzt und zwar in unterschiedlichem Umfang abhängig von der Laufbahn der oder des Betroffenen und der bei der Überleitung erreichten Stufe. Einer solchen Aussetzung bedarf es nun nicht mehr, da der § 27 Absatz 4 Satz 2 und 3 BBesG aufgehoben wird. Drucksache 18/6156 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Herkunft
BT-Drs. 18/6156, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 135.786–136.809 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e8e6ac7956392c51….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP