Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 18/5926 · S. 148
Zu Artikel 4 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 4 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 22a) Die Änderungen in § 22a sind Folgeänderungen aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs des SGB XI, der anstelle der bisherigen Einstufung in drei Pflegestufen und der gesonderten Feststellung der erheblich einge- schränkten Alltagskompetenz eine Zuordnung zu fünf Pflegegraden vorsieht. Zu Nummer 2 (§ 33) Die Änderung ist eine Folgeänderung zur Neuregelung des § 18 Absatz 6a SGB XI. Danach gilt eine Empfehlung des MDK oder eines von der Pflegekasse beauftragten Gutachters zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversor- gung als Antrag zur Leistungsgewährung, wenn der Versicherte zustimmt. Um die mit dieser Regelung bezweckte Entlastung der Versicherten und ihrer Angehörigen zu erreichen, stellt der neue § 33 Absatz 5a Satz 3 klar, dass es in diesen Fällen auch keiner vertragsärztlichen Verordnung bedarf. Die Regelung ist nach § 18 Absatz 6a SGB XI vorerst auf drei Jahre befristet. Zu Nummer 3 (§ 37) Zu Buchstabe a Die Streichung des § 37 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2 trägt den Änderungen im SGB XI Rechnung. Nach der Regelung des § 37 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2 umfasst der Anspruch auf häusliche Krankenpflege verrichtungs- bezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Fest- stellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI zu berücksichtigen ist. Aufgrund der neuen Aus- richtung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsassessments zur Feststellung von Pflege- graden auf Basis der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit entfällt die bisherige verrichtungsbezo- gene Ermittlung des Hilfebedarfs und damit des Zeitaufwands für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege. Der Begriff der verrichtung
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.292 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/5926, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 564.763–571.055 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b9c909f181198e01….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP