Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/5924 · S. 11
Zu Artikel 2 (Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes) Die Evaluation des mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz ins Sicherheitsüberprüfungsgesetz eingeführten vor- beugenden personellen Sabotageschutzes hat ergeben, dass das Instrument als solches beibehalten werden sollte, da die Schutzüberlegung, Einrichtungen bei besonders hohem Schadenspotenzial nicht nur materiell zu sichern, sondern insoweit auch potenzielle Saboteure vom Zugang auszuschließen, weiter angezeigt ist. Das Risikoszena- rio eines Angriffs durch einen Innentäter ist unter Beteiligung des Bundeskriminalamtes überprüft worden. Im Ergebnis wird an der dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zugrunde liegenden Gefährdungsbewertung festgehal- ten. Zwischenzeitliche Entwicklungen im Phänomenbereich haben die Gefährdungseinschätzung tendenziell ver- schärft. So ist massive Internetpropaganda terroristischer Vereinigungen feststellbar, Einzeltäter zu Anschlägen zu motivieren. Entsprechend der terroristischen Zielsetzung sind dabei möglichst dramatische Schäden intendiert. Radikalisierte Täter werden dabei gemäß ihren Tatgelegenheiten handeln, bei Zugang zu sicherheitsempfindli- chen Stellen besonders schadensträchtiger Einrichtungen gerade auch dort. In handbuchartigen Publikationen werden dabei sogar Verhaltensempfehlungen ausgesprochen, um in solche sensiblen Verwendungen zu gelangen (zum Beispiel wurde am 24. März 2015 in einem führenden jihadistischen Internetforum ein E-Book aus dem Umfeld des „Islamischen Staates“ gesichert, in dem Jihadisten aufgefordert werden, sich auf den bevorstehenden Kampf vorzubereiten und als „Schläferzellen“ zur Aktivierung bereit zu stehen, wenn der Jihad ihre Länder er- reicht hat; dabei werden auch eine Bewerbung für sicherheitsrelevante Anstellungen nahegelegt und dazu Ver- h
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.247 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/5924, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.424–31.671 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 17152af04353436d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP