Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 18/5920 · S. 48
Zu Artikel 6 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 6 (Inkrafttreten)
Zu Absatz 1
Absatz 1 bestimmt, dass die Artikel 1, 3 und 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/5920
Zu Absatz 2
Die Änderungen des § 5 Absatz 4 FVG (Artikel 2) und des § 2 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des
§ 5 Abs. 4 FVG (Artikel 5) müssen zum 15. April 2010 rückwirkend in Kraft treten, weil die Zulagenförderung
seit diesem Zeitpunkt auch bei ausländischem Wohnsitz möglich ist.
Drucksache 18/5920 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG
Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen
über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung des EU-Amtshilfegesetzes
und anderer Gesetze (NKR-Nr. 3365)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand: Geringfügige Auswirkungen
Wirtschaft
Jährlicher Erfüllungsaufwand: 80 Mio. Euro
davon Bürokratiekosten: 30 Mio. Euro
Einmaliger Erfüllungsaufwand: 100 Mio. Euro
Verwaltung
Bund:
Jährlicher Erfüllungsaufwand: 2 Mio. Euro
Einmaliger Erfüllungsaufwand: 22 Mio. Euro
Länder:
Erfüllungsaufwand: Den Ländern entsteht in erster Linie ein au-
tomationstechnischer Umstellungsaufwand.
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.626 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/5920, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 181.850–195.476 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert ef1294a7c77d5386….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP