Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 18/5901 · S. 20
Zu Artikel 9 (Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren
Zu Artikel 9 (Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes) Die Änderung dient der Anpassung an die rechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe. Lebens- partner haben vor der Einstellung in den Vorbereitungsdienst eine Ausfertigung der Lebenspartnerschaftsurkunde vorzulegen.
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Herkunft
BT-Drs. 18/5901, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.503–47.871 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 784a75f993c0c048….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP