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Artikel 9 · BT-Drs. 18/5901 · S. 20

Zu Artikel 9 (Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren

Zu Artikel 9 (Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren
technischen Verwaltungsdienst des Bundes)
Die Änderung dient der Anpassung an die rechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe. Lebens-
partner haben vor der Einstellung in den Vorbereitungsdienst eine Ausfertigung der Lebenspartnerschaftsurkunde
vorzulegen.

BT-Drs. 18/5901 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/5901, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.503–47.871 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 784a75f993c0c048….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP