Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 8 · BT-Drs. 18/5901 · S. 20

Zu Artikel 8 (Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen

Zu Artikel 8 (Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen
bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes)
Die Änderung dient der Anpassung an die rechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe. Lebens-
partner haben vor der Einstellung in den Vorbereitungsdienst eine Ausfertigung der Lebenspartnerschaftsurkunde
vorzulegen.

BT-Drs. 18/5901 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/5901, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.130–47.503 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 784a75f993c0c048….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP