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Artikel 19 · BT-Drs. 18/5901 · S. 24
Zu Artikel 19 (Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes)
Zu Artikel 19 (Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Mit der vorgeschlagenen Änderung wird das LPartG an § 1306 BGB angepasst. Diese Vorschrift verbietet nur die Eheschließung mit einer dritten Person. Nach einer personenstandsrechtlichen Geschlechtsänderung können Eheleute ohne Hinderung durch § 1 Ab-satz 3 Nummer 1 LPartG eine Lebenspartnerschaft begründen und wären damit nicht mehr gezwungen, in dem für sie nicht mehr passenden familienrechtlichen Institut zu leben. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung, die der Tatsache Rechnung trägt, dass im familiengerichtlichen Verfahren seit Inkrafttreten des FamFG keine Klagen mehr erhoben, sondern nur noch Anträge gestellt werden können (§ 23 FamFG). Zu Nummer 2 § 2008 BGB sieht Sondervorschriften für die Inventarerrichtung für eine zum Gesamtgut der ehelichen Güterge- meinschaft gehörende Erbschaft vor. Die Änderung bewirkt, dass diese Sondervorschriften für die Inventarerrich- tung auch für eine zum Gesamtgut der lebenspartnerschaftlichen Gütergemeinschaft gehörende Erbschaft gelten. Zu Nummer 3 Die Neufassung der Vorschrift übernimmt die Regelung des bisherigen § 23 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1. Durch die Neufassung wird die Befugnis der Länder zur Bestimmung einer vom Standes- amt abweichenden Behörde für die Entgegennahme der Erklärungen zur Begründung der Lebenspartnerschaft und für die Entgegennahme der in diesem Zusammenhang abgegebenen namensrechtlichen Erklärungen beibe- halten. Insoweit findet die in Bayern bestehende Sonderreglung, dass die Erklärungen über die Lebenspartner- schaftsbegründung auch gegenüber den Notaren in Bayern abgegeben werden können (Artikel 1 des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des LPartG) weiterhin ein
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.387 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/5901, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 63.567–65.954 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 784a75f993c0c048….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP