Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 18/5901 · S. 20
Zu Artikel 12 (Änderung des Asylverfahrensgesetzes)
Zu Artikel 12 (Änderung des Asylverfahrensgesetzes) Nach § 48 Nummer 3 AsylVfG endet die Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, vorzeitig, wenn durch Eheschließung im Bundesgebiet ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht. Die Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/5901 Begründung einer Lebenspartnerschaft und ein sich hieraus ergebender Anspruch auf Erteilung eines Aufenthalts- titels finden dagegen an dieser Stelle bisher keine Berücksichtigung. Diese Differenzierung soll aufgehoben wer- den.
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Herkunft
BT-Drs. 18/5901, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 49.252–49.853 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 784a75f993c0c048….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP