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Artikel 12 · BT-Drs. 18/5901 · S. 20

Zu Artikel 12 (Änderung des Asylverfahrensgesetzes)

Zu Artikel 12 (Änderung des Asylverfahrensgesetzes)
Nach § 48 Nummer 3 AsylVfG endet die Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, vorzeitig,
wenn durch Eheschließung im Bundesgebiet ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht. Die
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               – 21 –                          Drucksache 18/5901


Begründung einer Lebenspartnerschaft und ein sich hieraus ergebender Anspruch auf Erteilung eines Aufenthalts-
titels finden dagegen an dieser Stelle bisher keine Berücksichtigung. Diese Differenzierung soll aufgehoben wer-
den.

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BT-Drs. 18/5901, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 49.252–49.853 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 784a75f993c0c048….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP