Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/5865 · S. 17
Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes) Zu Nummer 1 (§§ 2c und 2d) § 2c enthält Regelungen zum Nationalen Entsorgungsprogramm. In § 2c Absatz 1 und Absatz 2 werden die Regelungen aus Artikel 11 und Artikel 12 Absatz 1 der Richtli- nie 2011/70/Euratom zum Nationalen Entsorgungsprogramm umgesetzt. § 2c Absatz 1 verpflichtet die Bundesregierung in einem Nationalen Entsorgungsprogramm darzulegen, wie eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle umgesetzt werden soll. Das für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium über- nimmt hierbei die Federführung. Wegen der ressortübergreifenden und grundsätzlichen Bedeutung der umfas- senden sowie langfristig angelegten Entsorgungspolitik in Deutschland, werden das Nationale Entsorgungspro- gramm sowie spätere wesentliche Änderungen dieses Programms innerhalb der Bundesregierung erarbeitet und dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt. Durch das Programm soll sichergestellt werden, dass die entsorgungspolitischen Entscheidungen im Rahmen der Durchführung sämtlicher Schritte der Entsorgung abge- brannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle von ihrem Anfall bis zur Endlagerung umgesetzt werden. Grundlage des Nationalen Entsorgungsprogramms sind die in § 2d normierten Grundsätze der nuklearen Entsor- gung. § 2c und § 2d sind Ausdruck der nationalen Verantwortung, wie sie in Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2011/70/Euratom beschrieben ist. § 2c Absatz 2 benennt in seinen Nummern 1 bis 11 die einzelnen Bestandteile, die in dem Nationalen Entsor- gungsprogramm darzulegen sind. In § 2c Absatz 2 Nummer 5 wird statt des in der Richtlinie verwendeten Be- griffs „Verschluss“ der Begriff „Beendigung der S
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 30.109 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/5865 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/5865, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.053–77.162 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert cd19a73ac7e9060c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP