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Artikel 5 · BT-Drs. 18/5372 · S. 78
Zu Artikel 5 (Änderung der Bundespflegesatzverordnung – BPflV)
Zu Artikel 5 (Änderung der Bundespflegesatzverordnung – BPflV) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird redaktionell nach Maßgabe der Überschriften der entsprechenden Rechtsnormen ange- passt. Zu Nummer 2 (§ 1) Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen aufgrund der Neufassung von § 17b Absatz 1 KHG. Gleich- zeitig wird die bisherige Verweiskette rechtsbereinigend aufgelöst und stattdessen wird die bisherige Bezugsnorm inhaltsgleich wiedergegeben. Nicht in das DRG-Vergütungssystem einbezogen sind demnach – wie bisher – Krankenhäuser und selbständige, gebietsärztlich geleitete Abteilungen für die Fachgebiete Psychiatrie und Psy- chotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie für Psychosomatische Medizin und Psy- chotherapie. Zu Nummer 3 (§ 2) Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Neuregelung des Entlassmanagements nach einer Krankenhausbehandlung in § 39 Absatz 1a SGB V durch das GKV-VSG. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 79 – Drucksache 18/5372 Zu Nummer 4 (§ 5) Zu Absatz 3 Qualitätszu- und -abschläge auf der Grundlage der Vorgaben des G-BA nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und Absatz 9 SGB V finden grundsätzlich auch für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen Anwen- dung. Es gelten die im Krankenhausentgeltgesetz vorgegebenen Regelungen entsprechend. Voraussetzung dafür, dass in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen Qualitätszu- und -abschläge zur Anwendung kom- men ist, dass der G-BA für psychiatrische und psychosomatische Leistungen und Leistungsbereiche dementspre- chende Anforderungen definiert. Zu Absatz 4 Auch den psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen wird die Möglichkeit eingeräumt, zur zeitnahen Finanzie
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.306 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/5372, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 328.261–335.567 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 01adb29939bce235….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP