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Artikel 5 · BT-Drs. 18/5372 · S. 78

Zu Artikel 5 (Änderung der Bundespflegesatzverordnung – BPflV)

Zu Artikel 5 (Änderung der Bundespflegesatzverordnung – BPflV)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird redaktionell nach Maßgabe der Überschriften der entsprechenden Rechtsnormen ange-
passt.
Zu Nummer 2 (§ 1)
Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen aufgrund der Neufassung von § 17b Absatz 1 KHG. Gleich-
zeitig wird die bisherige Verweiskette rechtsbereinigend aufgelöst und stattdessen wird die bisherige Bezugsnorm
inhaltsgleich wiedergegeben. Nicht in das DRG-Vergütungssystem einbezogen sind demnach – wie bisher –
Krankenhäuser und selbständige, gebietsärztlich geleitete Abteilungen für die Fachgebiete Psychiatrie und Psy-
chotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie für Psychosomatische Medizin und Psy-
chotherapie.
Zu Nummer 3 (§ 2)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Neuregelung des Entlassmanagements nach
einer Krankenhausbehandlung in § 39 Absatz 1a SGB V durch das GKV-VSG.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               – 79 –                         Drucksache 18/5372


Zu Nummer 4 (§ 5)
Zu Absatz 3
Qualitätszu- und -abschläge auf der Grundlage der Vorgaben des G-BA nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5
und Absatz 9 SGB V finden grundsätzlich auch für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen Anwen-
dung. Es gelten die im Krankenhausentgeltgesetz vorgegebenen Regelungen entsprechend. Voraussetzung dafür,
dass in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen Qualitätszu- und -abschläge zur Anwendung kom-
men ist, dass der G-BA für psychiatrische und psychosomatische Leistungen und Leistungsbereiche dementspre-
chende Anforderungen definiert.
Zu Absatz 4
Auch den psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen wird die Möglichkeit eingeräumt, zur zeitnahen
Finanzie

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.306 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/5372, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 328.261–335.567 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 01adb29939bce235….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP