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Artikel 2 · BT-Drs. 18/5326 · S. 17
Zu Artikel 2 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Artikel 2 (Änderung der Gewerbeordnung) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung infolge der Einfügung des neuen § 6b Absatz 2. Zu Nummer 2 (§ 6b) Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung infolge der Einfügung des neuen § 6b Absatz 2. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung infolge der Einfügung des neuen § 6b Absatz 2. Zu Buchstabe c Dem § 6b wird ein neuer Absatz 2 angefügt, der der Umsetzung der Artikel 4a bis 4d der durch die Richtlinie 2013/55/EU novellierten Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG dient. In Artikel 4a bis 4d der Berufsaner- kennungsrichtlinie wird das Anerkennungsverfahren mittels eines Europäischen Berufsausweises detailliert gere- gelt. Die Europäische Kommission erlässt nach Artikel 4a Absatz 7 der Berufsanerkennungsrichtlinie Durchfüh- rungsrechtsakte, durch die die Berufe und beruflichen Tätigkeiten festgelegt werden, für die ein Europäischer Berufsausweis eingeführt werden sollen. Sofern durch einen Durchführungsrechtsakt der Europäischen Kommis- sion der Europäische Berufsausweis auch für solche Berufe eingeführt wird, die in der Gewerbeordnung regle- mentiert sind, soll von der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Gebrauch gemacht werden. In der zu erlassenden Rechtsverordnung soll das Anerkennungsverfahren mittels Be- rufsausweis in Umsetzung der Artikel 4a bis 4d der Berufsanerkennungsrichtlinie geregelt werden. Zu Nummer 3 (§ 13a) Zu Buchstabe a Mit der Ergänzung des Absatzes 1 um einen neuen Satz 2 wird Artikel 57a Absatz 1 Satz 1 der Berufsanerken- nungsrichtlinie umgesetzt. Danach haben die Mitgliedstaaten sicher zu stellen, dass alle Verfahren und Formali- täten, die die Anerkennung von Berufsqualifikatione
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.638 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/5326, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 45.764–55.402 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert f703569287d69ca6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP