Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/5321 · S. 15
Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)
Die Bestimmung entspricht dem Erfordernis des Artikels 82 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
Drucksache 18/5321 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-
Protokoll vom 29.10.2010 und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Maßnahmen für
die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang
zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Verteilung der sich aus
ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union (NKR-Nr. 2813)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger Keine Auswirkungen
Wirtschaft Keine Auswirkungen
Verwaltung Bund
Einmaliger Erfüllungsaufwand: rund 300.000 Euro
Jährlicher Erfüllungsaufwand: rund 2 Mio. Euro
1:1-Umsetzung von EU-Recht Dem NKR liegen keine Anhaltspunkte vor, dass
mit dem Gesetz über das von der Verordnung
(EU) Nr. 511/2014 vorgegebene Maß hinausge-
gangen wird.
Evaluierungserwägungen Das Vorhaben wird fünf Jahre nach Inkrafttreten
evaluiert.
Das Ressort hat den Erfüllungsaufwand nachvollziehbar dargestellt. Vor diesem Hinter-
grund macht der Nationale Normenkontrollrat zu den Darstellungen der Gesetzesfolgen
kei
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.971 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/5321, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 36.722–51.693 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d19382b4d77034e4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP