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Artikel 21 · BT-Drs. 18/5089 · S. 86

Zu Artikel 21 (Änderung des Luftverkehrsgesetzes)

Zu Artikel 21 (Änderung des Luftverkehrsgesetzes)
Artikel 21 passt die Regelungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) zur Schlichtung im Luftverkehr an die Vor-
gaben der Richtlinie 2013/11/EU an. Dabei wird aber die bestehende Struktur der Schlichtung mit einer vorran-
gigen anerkannten privaten Schlichtung und einer subsidiären behördlichen Schlichtung beibehalten. Auch die
wesentlichen Anforderungen an die private Schlichtungsstelle und das von den Schlichtungsstellen durchzufüh-
rende Verfahren, deren Gewährleistung bei der privaten Schlichtungsstelle Voraussetzung für ihre Anerkennung
ist, bleiben unverändert. Die Anpassungen setzen nur punktuell an. Sie betreffen entweder von der Richtlinie
zwingend vorgegebene Einzelfragen, oder sie sind der neuen Struktur mit einem subsidiären Verbraucherstreit-
beilegungsgesetz nebst ergänzenden Rechtsverordnungen geschuldet. Im Ergebnis werden damit an die Schlich-
tung im Luftverkehr zwar in vielen Punkten andere Anforderungen als an die allgemeine Verbraucherschlichtung
nach der Richtlinie 2013/11/EU und ihrer Umsetzung im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und den zugehörigen
Rechtsverordnungen gestellt. Sie sehen aber, soweit sie davon abweichen, immer einen strengeren Verbraucher-
schutz als diese vor. Ein solch höherer Verbraucherschutzstandard ist von Artikel 2 Absatz 3 Satz 2 der Richtlinie
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               – 87 –                          Drucksache 18/5089


2013/11/EU ausdrücklich zugelassen. Ziel ist es, diesen hohen Standard für die Schlichtung im Luftverkehr auch
im Rahmen der Anpassung an die Richtlinie 2013/11/EU beizubehalten. Im Übrigen wird die Gelegenheit der
Anpassung an die Richtlinie genutzt, um die Vorschriften zur Schlichtung im Luftverkehr an die Neustrukturie-
rung der

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.626 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/5089, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 356.816–376.442 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2450c4d37567859a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP