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Artikel 2 · BT-Drs. 18/5089 · S. 78

Zu Artikel 2 (Änderung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes)
Verträge nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz fallen aufgrund der typengemischten Ausgestaltung und
der besonderen Verbundenheit von Wohnraumüberlassung mit Pflege- und Betreuungsleistungen in die
Zuständigkeit der Verbraucherschlichtungsstellen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Die
außergerichtliche Streitbeilegung erweitert im Falle von Streitigkeiten die Handlungsoptionen des Verbrauchers,
der aufgrund seines durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung bedingten Hilfebedarfs sowie der durch
die verbundenen Leistungen doppelten Abhängigkeit vom Unternehmer besonders schutzbedürftig ist. Dies
erstreckt sich nicht auf die den Schiedsstellen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch zugewiesenen
Angelegenheiten sowie auf Verträge nach dem Zehnten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
Nach § 6 Absatz 3 Nummer 4 muss der Unternehmer den Verbraucher bei Vertragsschluss mindestens die
Informationen nach § 36 Absatz 1 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes in der Entwurfsfassung (VSBG-E)
geben. Der Unternehmer setzt den Verbraucher im Vertrag in Kenntnis, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist,
an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Hat sich der Unternehmer
zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle verpflichtet, weist
er im Vertrag den Verbraucher auf die zuständige Stelle hin. Der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und
Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten.
Die Regelung stellt sicher, dass die Informationspflichten nach § 36 Absatz 1 VSBG-E unabhä

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.313 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/5089, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 317.082–319.395 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2450c4d37567859a….

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