Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 18 · BT-Drs. 18/5089 · S. 86
Zu Artikel 18 (Änderung des EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetzes)
Zu Artikel 18 (Änderung des EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetzes) Die Vorschriften des EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetzes (EU-FahrgRBusG) werden in strukturell glei- cher Weise wie die Vorschriften der Eisenbahn-Verkehrsordnung und des EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Geset- zes (EU-FahrgRSchiffG) an das vorgeschlagene Verbraucherstreitbeilegungsgesetz angepasst. Die neugefassten Vorschriften enthalten im Wesentlichen folgende Regelungen: Der erste Absatz der Vorschriften stellt klar, dass der Fahrgast bei Streitigkeiten aus der Beförderung eine geeig- nete Verbraucherschlichtungsstelle anrufen kann, ohne dass dies andere Möglichkeiten zur Beilegung der Strei- tigkeit oder Klärung der Rechtslage ausschließt. Die Verbraucherschlichtungsstelle bedarf der Anerkennung nach dem vorgeschlagenen Verbraucherstreitbeile- gungsgesetz und unterliegt bei ihrer Tätigkeit den Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes. Abwei- chend von der allgemeinen Regelung in § 25 VSGB-E ist zuständige Behörde für die Anerkennung der Schlich- tungsstellen jeweils das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz handelt. Die Verbraucherschlichtungsstelle kann auch eine verkehrsträgerübergreifende Stelle sein. Soweit die bestehenden Vorschriften durch die Geltung dieses Gesetzes, insbesondere wegen des vorgeschlage- nen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes, nicht mehr notwendig sind (Doppelregelungen), entfallen sie bzw. wer- den sie angepasst (§ 6 Absatz 3, 4, 6 und 7 EU-FahrgRBusG, § 6 Absatz 3, 4, 6 und 7 EU-FahrgRSchiffG). Die Verordnungsermächtigung zur Regelung der Anforderungen an die anerkannte Schlichtungsstelle und das von ihr anzuwendende Verfahren (§ 8 Absatz 3 EU-FahrgRBusG, §
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.951 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/5089, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 353.678–356.629 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2450c4d37567859a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP