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Artikel 6 · BT-Drs. 18/5010 · S. 57

Zu Artikel 6 (Änderung des Handelsgesetzbuches)

Zu Artikel 6 (Änderung des Handelsgesetzbuches)
Zu Nummer 1 (§ 8b)
Es handelt sich um Folgeänderungen zu den Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz.
Zu Nummer 2 und 3 (§§ 292 und 327a)
Es handelt sich um die Beseitigung eines Redaktionsversehens aus der Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU.
Zu Nummer 4 (§ 335)
Zu Buchstabe a
Der zu streichende Passus betrifft eine mit dem ... [Kleinanlegerschutzgesetz] vorgenommene Erweiterung des
Ordnungsgeldrahmens, die mit dem nun in Umsetzung der Transparenzrichtlinie eingefügten neuen Absatz 1a
hinfällig wird.
Zu Buchstabe b
Die Änderungen beruhen auf Artikel 28b und 28c der Transparenzrichtlinie in der Fassung der Richtlinie
2013/50/EU.
Absatz 1a erweitert den Ordnungsgeldrahmen für die Sanktionierung der versäumten Offenlegung von Rech-
nungslegungsunterlagen kapitalmarktorientierter Kapitalgesellschaften. Statt des allgemeinen Höchstbetrags von
25 000 Euro gilt nun der höhere Wert aus 10 Millionen Euro, 5 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes und dem
zweifachen Wert des wirtschaftlichen Vorteils, der aus der versäumten Offenlegung gezogen wird. Richtet sich
das Ordnungsgeldverfahren gegen eine natürliche Person, gilt als Obergrenze des Ordnungsgelds der höhere Wert
aus 2 Millionen Euro und dem zweifachen Wert des wirtschaftlichen Vorteils, der aus der versäumten Offenle-
gung gezogen wird. Hinsichtlich der Definition des bei juristischen Personen zu berücksichtigenden Gesamtum-
satzes in dem neuen Absatz 1b wird auf die Begründung zu § 39 Absatz 5 WpHG verwiesen.
Darüber hinaus wird in Umsetzung von Artikel 28c der Transparenzrichtlinie klargestellt, dass insbesondere auch
frühere Verstöße der betroffenen Person zu berücksichtigen sind (Absatz 1c).
Die in Absatz 1d vorgesehene Unterrichtung der Bundesanstalt über gemäß Absatz 1a f

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.317 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/5010, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 169.940–173.257 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3D4 · Prüfwert f88037c254b8bb7f….

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