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Artikel 15 · BT-Drs. 18/5010 · S. 60

Zu Artikel 15 (Änderung der FinDAGKostV)

Zu Artikel 15 (Änderung der FinDAGKostV)
Zu Nummer 1 (Gliederung)
Bei der Bundesanstalt gemäß der Verordnung (EU) 909/2014 gestellte Zulassungs- und Genehmigungsanträge
sind gebührenpflichtig.
Zu Nummer 2 (Nummern 11 bis 11.2)
Bei Gebührennummer 11.1 handelt sich es um einen neuen Gebührentatbestand für die Erteilung der Zulassung
nach Artikel 17 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.
Für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung werden im Durchschnitt insgesamt ca. 610 Arbeitsstunden
benötigt, von denen ca. 50 Stunden auf die Beantwortung rechtlicher Fragen im Vorfeld der Zulassung, ca. 240
Stunden auf die Vollständigkeitsprüfung des Zulassungsantrags und eine etwaige Anforderung von zusätzlichen
Angaben, ca. 80 Stunden auf die im Zulassungsverfahren gesetzlich vorgeschriebene Abstimmung mit anderen
europäischen Aufsichtsbehörden und Zentralbanken, ca. 160 Stunden auf die Prüfung des Zulassungsantrags so-
wie ca. 80 Stunden auf die Bescheidung des Antrags und letzte Abstimmungsprozesse entfallen. Von den insge-
samt benötigten ca. 610 Arbeitsstunden entfallen 290 Stunden auf den höheren und 320 Stunden auf den gehobe-
nen Dienst. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Verwaltungsaufwand in Höhe von ca. 45 400 EUR.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 61 – Drucksache 18/5010
Ein Gebührenrahmen von 20 000 bis 70 000 EUR erscheint angemessen, um Abweichungen vom geschätzten
durchschnittlichen Verwaltungsaufwand pro individuell zurechenbarer öffentlicher Leistung aufzufangen.
Es ist mit weniger als 5 Fällen pro Jahr zu rechnen.
Bei Gebührennummer 11.2 handelt sich es um einen neuen Gebührentatbestand für die Genehmigung nach Arti-
kel 55 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 17 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.
Für die individuell zurechenbare öffe

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.863 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/5010, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 182.410–185.273 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3D4 · Prüfwert f88037c254b8bb7f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP