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Artikel 14 · BT-Drs. 18/5010 · S. 59

Zu Artikel 14 (Änderung des KWG)

Zu Artikel 14 (Änderung des KWG)
Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis)
Wegen der neu einzufügenden Vorschrift § 53o wird das Inhaltsverzeichnis angepasst. Zur besseren Übersicht
werden Zwischenabschnitte eingefügt.
Zu Nummer 2 (§ 1)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu den Änderungen in den §§ 22 und 22a WpHG sowie der Aufhebung
von § 94 Absatz 2 bis 5 KAGB.
Drucksache 18/5010 – 60 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zu Nummer 3 (§ 6)
Die Bundesanstalt wird als zuständige Behörde für die Erteilung der Zulassung als Zentralverwahrer sowie für
die Genehmigung des Erbringens bankartiger Nebendienstleistungen für oder durch einen Zentralverwahrer nach
der Verordnung (EU) 909/2014 bestimmt.
Zu Nummer 4 (§ 9)
Die Bundesanstalt muss im Rahmen der Zulassungs- und Genehmigungsverfahren umfangreiche Abstimmungen
mit den für die Verordnung (EU) 909/2014 zuständigen Behörden anderer Mitgliedsstaaten vornehmen und zu
diesem Zweck unternehmensbezogene Daten austauschen, weswegen die betreffende nationale Verschwiegen-
heitsplicht angepasst wird.
Zu Nummer 5 (§ 37)
Gegen eine ohne die nach der Verordnung (EU) 909/2014 erforderliche Zulassung betriebene Zentralverwahrer-
tätigkeit kann die Bundesanstalt einschreiten.
Zu Nummer 6 (§ 44c)
Bei Anhaltspunkten für eine ohne die nach der Verordnung (EU) 909/2014 erforderliche Zulassung betriebene
Zentralverwahrertätigkeit kann die Bundesanstalt von allen möglicherweise beteiligten Personen oder Unterneh-
men Auskünfte verlangen und sonstige Ermittlungsmaßnahmen ergreifen.
Zu Nummer 7 (Überschrift)
Es handelt sich um die redaktionelle Ergänzung der Überschrift des Sechsten Abschnitts.
Zu Nummer 8 (Überschrift)
Es handelt sich um die redaktionell bedingte Einfügung eines neuen Zwischenabschnitts.
Zu Nummer 9 (§ 53o)
Anträge nach der Verord

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.840 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/5010, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 179.570–182.410 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3D4 · Prüfwert f88037c254b8bb7f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP