Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/5010 · S. 42
Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird den Änderungen der Vorschriften angepasst. Zu Nummer 2 (§ 1) Offene Investmentvermögen und deren Verwaltungsgesellschaften unterliegen einer umfangreichen Überwa- chung auch hinsichtlich Rechnungslegung und Bewertung sowie Information der Anleger aufgrund EU-weit ein- heitlicher sektorenspezifischer Vorgaben. Diesem Umstand trägt auch die Transparenzrichtlinie Rechnung, indem sie die Ausgabe und das Halten von Anteilen oder Aktien an offenen Investmentvermögen gemäß Artikel 1 Ab- satz 2 aus dem Anwendungsbereich ausnimmt, da insoweit kein weitergehender Schutz der Interessen der Anleger geboten ist. Vor dem Hintergrund dieser speziellen Regelungen ist eine parallele Überwachung durch die Vor- schriften des Wertpapierhandelsgesetzes, die auf der europäischen Transparenzrichtlinie beruhen, und der im Ka- pitalanlagegesetzbuch umgesetzten EU-Vorgaben nicht sinnvoll. Die Gesetzesänderung berücksichtigt dies und beschränkt insoweit die Anwendbarkeit des Wertpapierhandelsgesetzes, als die Ausgabe und das Halten von An- teilen oder Aktien an offenen Investmentvermögen keine Pflichten nach den Abschnitten 5, 5a und 11 des Wert- papierhandelsgesetzes auslösen. Insbesondere die bisherige Sonderregelung in § 94 Absatz 2 Satz 3, auch in Ver- bindung mit Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 KAGB geht in der neuen horizontalen Ausnahme auf. Zugleich ergibt sich aus der Beschränkung auf Anteile und Aktien, dass die Meldepflichten des Abschnitts 5 für die Invest- mentvermögen selbst unberührt bleiben. Auf geschlossene Investmentvermögen in Form von Investmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital findet schließlich – entsprechend der Regelung der Transparenzrichtlinie –die Ausn
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 53.095 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/5010 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/5010, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 109.858–162.953 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3D4 · Prüfwert f88037c254b8bb7f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP