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Artikel 9 · BT-Drs. 18/5009 · S. 89

Zu Artikel 8 bis 11 (Änderung des Vermögensanlagengesetzes, des Wertpapiererwerbs- und Über-

Zu Artikel 8 bis 11 (Änderung des Vermögensanlagengesetzes, des Wertpapiererwerbs- und Über-
nahmegesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes und des Wertpapierprospektgesetzes)
Mit den Änderungen werden die Änderungen zu § 9 Absatz 5 KWG (siehe dortige Begründung) auch für das
VermAnlG, das WpÜG, das WpHG und das WpPG nachvollzogen. Mit der Änderung werden zur wirksamen
Bekämpfung von Steuerhinterziehung im Finanzmarktbereich die Möglichkeiten der Steuerbehörden zur Feststel-
lung der für die Besteuerung erheblichen Sachverhalte auch im Bereich des Wertpapiererwerbs- und Übernahme-
rechts gestärkt. Unterschiede, die eine abweichende Behandlung des Wertpapierbereichs vom Bankenaufsichts-
bereich rechtfertigen können, bestehen nicht, so dass mit diesem Gesetzentwurf eine einheitliche Regelung für
beide Säulen der BaFin erfolgt.

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Herkunft

BT-Drs. 18/5009, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 298.864–299.699 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 7cf14af36419b247….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP