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Artikel 2 · BT-Drs. 18/5009 · S. 70
Zu Artikel 2 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Kreditwesengesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsangabe) Zu Buchstabe a: Es handelt sich um eine Folgeänderung der Einfügung einer Verordnungsermächtigung in § 25b durch Artikel 2 Nummer 8. Zu Buchstabe b: Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur. Das Kreditwesengesetz wurde zuletzt durch das Gesetz zur Ver- ringerung der Abhängigkeit von Ratings vom 10.12.2014 und das BRRD-Umsetzungsgesetz vom 10.12.2014 geändert. In beiden Gesetzen wurden jeweils unter der Bezeichnung „§ 64t“ Übergangsvorschriften eingeführt. Zu Nummer 2 (§ 1): Zu Buchstabe a: Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur. Zu Buchstabe b: Die Legaldefinition der Anbieter von Nebendienstleistungen in § 1 Absatz 3c wurde durch das CRD IV-Umset- zungsgesetz gestrichen. Sie befindet sich nunmehr unmittelbar in Artikel 4 (1) (18) CRR, dessen Geltung durch § 1 Absatz 35 angeordnet wird. Der ins Leere gehende Verweis in § 1 Absatz 19 Nummer 1 ist daher zu streichen. Zu Nummer 3 (§ 2): Es handelt sich um redaktionelle Korrekturen bzw. die Korrektur von Verweisfehlern. Zu Nummer 4 (§ 7): Durch ein technisches Versehen des BRRD- Umsetzungsgesetzes ist der zu streichende Satz doppelt im Geset- zestext. Zu Nummer 5: (§ 7a): Es handelt sich um die Korrektur eines Verweisfehlers. Zu Nummer 6 (§ 7b) Es handelt sich um die Korrektur fehlerhafter Verweise. § 25c Absatz 2 und § 25d Absatz 3 wurden durch das „Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes“ geändert, die Möglichkeit der Geneh- migung eines zusätzlichen Mandats durch Bundesanstalt wird seitdem in § 25c Absatz 2 Satz 5 bzw. § 25d Ab- satz 2 Satz 5 geregelt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 71 – Drucksache 18/5009 Zu Nummer 7 (§ 9) Zu Buchstabe a: Es handelt sich um die Korrektur von Verweisfehlern. Zu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 34.174 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/5009, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 212.844–247.018 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 7cf14af36419b247….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP