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Artikel 2 · BT-Drs. 18/5009 · S. 70

Zu Artikel 2 (Änderung des Kreditwesengesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsangabe)
Zu Buchstabe a:
Es handelt sich um eine Folgeänderung der Einfügung einer Verordnungsermächtigung in § 25b durch Artikel 2
Nummer 8.
Zu Buchstabe b:
Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur. Das Kreditwesengesetz wurde zuletzt durch das Gesetz zur Ver-
ringerung der Abhängigkeit von Ratings vom 10.12.2014 und das BRRD-Umsetzungsgesetz vom 10.12.2014
geändert. In beiden Gesetzen wurden jeweils unter der Bezeichnung „§ 64t“ Übergangsvorschriften eingeführt.
Zu Nummer 2 (§ 1):
Zu Buchstabe a:
Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur.
Zu Buchstabe b:
Die Legaldefinition der Anbieter von Nebendienstleistungen in § 1 Absatz 3c wurde durch das CRD IV-Umset-
zungsgesetz gestrichen. Sie befindet sich nunmehr unmittelbar in Artikel 4 (1) (18) CRR, dessen Geltung durch
§ 1 Absatz 35 angeordnet wird. Der ins Leere gehende Verweis in § 1 Absatz 19 Nummer 1 ist daher zu streichen.
Zu Nummer 3 (§ 2):
Es handelt sich um redaktionelle Korrekturen bzw. die Korrektur von Verweisfehlern.
Zu Nummer 4 (§ 7):
Durch ein technisches Versehen des BRRD- Umsetzungsgesetzes ist der zu streichende Satz doppelt im Geset-
zestext.
Zu Nummer 5: (§ 7a):
Es handelt sich um die Korrektur eines Verweisfehlers.
Zu Nummer 6 (§ 7b)
Es handelt sich um die Korrektur fehlerhafter Verweise. § 25c Absatz 2 und § 25d Absatz 3 wurden durch das
„Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes“ geändert, die Möglichkeit der Geneh-
migung eines zusätzlichen Mandats durch Bundesanstalt wird seitdem in § 25c Absatz 2 Satz 5 bzw. § 25d Ab-
satz 2 Satz 5 geregelt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 71 – Drucksache 18/5009
Zu Nummer 7 (§ 9)
Zu Buchstabe a:
Es handelt sich um die Korrektur von Verweisfehlern.
Zu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 34.174 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 18/5009, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 212.844–247.018 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 7cf14af36419b247….

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