Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 18/5009 · S. 89
Zu Artikel 12 (Änderung der Prüfungsberichtverordnung)
Zu Artikel 12 (Änderung der Prüfungsberichtverordnung) Die Änderungen durch Artikel 12 setzen auf einer erwarteten Neufassung der Prüfungsberichtsverordnung auf. Die BaFin hat den Entwurf der Neufassung als vorläufiges Ergebnis der öffentlichen Konsultation auf ihrer Inter- netseite veröffentlicht: www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Konsultation/2014/kon_0914_kapruef- berv_as.html?nn=2824884. In der nachfolgenden Begründung werden zusätzlich die bei Veröffentlichung dieses Entwurfs geltenden Vorschriften zitiert. Die Änderungen in der Prüfungsberichtsverordnung durch dieses Gesetz sind durch die gleichfalls durch dieses Gesetz vorgesehenen Anpassungen der Verordnungsermächtigung in § 29 KWG bedingt (Artikel 2 Nummer 17). Sie können daher auch nicht mit der vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geplanten Neufassung der Prüfberichtsver- ordnung durch den Verordnungsgeber umgesetzt werden. Der neue § 14a PrüfbV (Nummer 4) ist bereits Gegen- stand des von der BaFin öffentlich konsultierten Entwurfs gewesen; seine Aufnahme ist jedoch bedingt durch die klarstellende Regelung zur Reichweite der Verordnungsermächtigen in § 29 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 in Ver- bindung mit § 29 Absatz 1a KWG (Artikel 2 Nummer 17 b). Die neuen pfandbriefbezogenen Regelungen in der Drucksache 18/5009 – 90 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Prüfungsberichtverordnung beruhen auf der Erweiterung der Verordnungsermächtigung in § 29 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 29 Absatz 2 Satz 4 auf die Prüfung der „Einhaltung der organisatorischen Anfor- derungen an die Verfahren und Systeme aus § 4 Absatz 4, §§ 5, 16, 24, 26d, 27, 27a sowie § 28 des Pfandbrief- gesetzes“ (Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe a)). Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Änderungen an der Inhaltsübersicht reflektieren
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.756 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/5009, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 299.699–311.455 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 7cf14af36419b247….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP