Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 11 · BT-Drs. 18/4948 · S. 17
Zu Artikel 7 bis 14 (Anhebung der Schwellenwerte für statistische Meldepflichten):
Zu Artikel 7 bis 14 (Anhebung der Schwellenwerte für statistische Meldepflichten): Bestehende Informationspflichten der Unternehmen werden durch die Anhebung der Schwellenwerte für die Mel- dungen zu den Statistiken vereinfacht bzw. abgeschafft und die betroffenen Unternehmen dadurch entlastet. Durch das Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG II) wurde seinerzeit die Möglichkeit für Existenzgründer geschaffen, sich in den ersten drei Jahren nach der Gründung eines Unternehmens von statistischen Meldepflich- ten befreien zu lassen. Voraussetzung hierfür war, dass sich das Unternehmen entweder im ersten Jahr nach einer Gründung befindet oder – im zweiten und dritten Jahr nach einer Gründung – der Umsatz im vorherigen Ge- schäftsjahr 500 000 Euro nicht überstieg. Damals wurde für ca. 7 100 Existenzgründer eine Entlastung von durch- schnittlichen 169 Euro pro Fall angenommen. Eine Auswertung des statistischen Unternehmensregisters hat er- geben, dass bei einer Anhebung der Schwellenwerte von 500 000 Euro auf 800 000 Euro aktuell 555 in der Un- ternehmensdemografie erfasste, neu gegründete Unternehmen mit Berichtspflichten zu Wirtschaftsstatistiken in das relevante Umsatzfenster für das vorangegangene Geschäftsjahr fallen. Dabei ist von einer gewissen Unterer- fassung auszugehen, da die Definition des Existenzgründerbegriffs in den durch Artikel 6 bis 13 geänderten Ge- setzen umfassender ist. Für die Auswirkung auf den Erfüllungsaufwand wird in der vorliegenden Ex-ante-Schät- zung daher ein Mengengerüst von bis zu 1 000 Existenzgründern angenommen. Die im MEG II angesetzte Ent- lastung von 169 Euro pro Unternehmen pro Jahr basierte auf den Standardtarifen des Standardkostenmodells für das Jahr 2006. In der Zwischenzeit wurden die Standardtarife aktualisiert. Innerhalb des
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.582 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/4948 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/4948, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 44.471–49.053 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 796721ee9c8ab9fa….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP