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Artikel 6 · BT-Drs. 18/4902 · S. 52
Zu Artikel 6 (Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes)
Zu Artikel 6 (Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes) Zu Nummer 1 § 1 Absatz 2a Satz 2 bis 4 – neu – Die Änderung dient der Umsetzung des Vorschlags des Bundesrates in Ziffer 49 seiner Stellungnahme zum Ent- wurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Bundestagsdrucksache 18/3158). Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 24. April 2013 (Az. II R 17/10, BStBl II S. 833), enthält das Gesetz keine ausdrückliche Regelung hinsichtlich des für die Tatbestandserfüllung notwendigen Umfangs einer mittelbaren Änderung der Beteiligungsverhältnisse i. S. von § 1 Absatz 2a Satz 1 GrEStG. Das Gericht beanstandet insbesondere einen fehlenden, normativ verankerten Anknüpfungspunkt für die unterschiedliche An- wendung des § 1 Absatz 2a Satz 1 GrEStG auf Personen- sowie Kapitalgesellschaften im Rahmen der mittelbaren Änderung der Beteiligungsverhältnisse. Diese für die mittelbare Änderung der Beteiligungsverhältnisse erachtete Regelungslücke soll nach der Ansicht des Gerichts mit einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise geschlossen werden. Danach beurteile sich die mittel- bare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundbesitzenden Personengesellschaft ausschließlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Kapital- und Personengesellschaften seien hierbei gleichermaßen als transpa- rent zu betrachten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 53 – Drucksache 18/4902 Mit der Präzisierung der Vorschrift stellt der Gesetzgeber in Übereinstimmung mit seinem ursprünglichen Willen, im Rahmen des § 1 Absatz 2a GrEStG sowohl mittelbare Anteilsübertragungen der Grunderwerbsteuer zu unter- werfen als auch die wirtschaftliche Betrachtungsweise abzuschaffen (Dritter Bericht des Finanzausschusses de
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.832 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/4902, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 142.291–150.123 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.11) +D1D2D3 · Prüfwert 4759e055c936a4e9….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP