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Artikel 2 · BT-Drs. 18/4897 · S. 107

Zu Artikel 2 (Änderung der Wohngeldverordnung – WoGV)

Zu Artikel 2 (Änderung der Wohngeldverordnung – WoGV)
Bei den Änderungen der WoGV handelt es sich um Anpassungen im Rahmen der Änderung eines Sachbereichs,
der durch die Änderung des WoGG veranlasst ist. Durch die Änderung des § 9 Absatz 2 WoGG sind im Wesent-
lichen verschiedene Zuschläge und Vergütungen weggefallen (vergleiche § 9 Absatz 2 Nummer 3 bis
5 WoGG a. F.). Untermietzuschläge, Zuschläge für die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken
und Vergütungen für die Überlassung von Möbeln werden nicht mehr von der Miete abgezogen, nach der sich
unter anderem die Höhe des Wohngeldes richtet (vergleiche § 4 WoGG). Andere Kosten und Vergütungen, die
bei der Ermittlung der Miete außer Betracht bleiben, sind hinzugekommen (vergleiche § 9 Absatz 2 Satz 1 Num-
mer 3 und 4 WoGG-E).
Da die übrigen Kosten der Haushaltsenergie (wie etwa laufende Energiekosten für Haushaltsgeräte, Strom für
Beleuchtung) und Vergütungen für die Überlassung einer Garage sowie eines Stellplatzes zukünftig bei der Er-
mittlung der Miete außer Betracht bleiben (vergleiche § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 WoGG-E), ist § 2
Absatz 2 WoGV-E anzupassen und es sind auch für diese Kostenpositionen nunmehr Pauschbeträge vorzusehen
(vergleiche § 6 Absatz 2 Nummer 3 und 4 WoGV-E). Diese neuen Pauschbeträge orientieren sich an den aktuell
anfallenden Durchschnittskosten.
Wegen der beiden neuen Pauschbeträge (Stand 2015) sind auch die übrigen Pauschbeträge in der WoGV (§ 6
Absatz 2 Nummer 1 und 2, §§ 13 und 15 WoGV-E), die zuletzt in den 80iger Jahren angepasst worden sind, zu
aktualisieren.
Ferner stellt § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WoGG-E durch die Streichung des Wortes „zentrale“ klar, dass nicht
nur Betriebskosten von zentralen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen sowie zentralen Brennstoffve

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.028 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/4897, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 229.660–246.688 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 51d8c2951ff6f474….

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