Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 18/4894 · S. 39

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen – IRG)

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen – IRG)
Zu Nummer 1 (Ergänzung der Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird durch Einfügung der neuen §§ 90o bis 90z in das IRG ergänzt.
Zu Nummer 2 (Abschnitt 5 – Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft)
Zu § 90o (Grundsatz)
Gemäß § 90o Absatz 1 IRG-E richtet sich die Vollstreckungshilfe für bzw. die Vollstreckungsabgabe an einen
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses 2009/829/JI des Rates vom
23. Oktober 2009 über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – des Grundsat-
zes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Un-
tersuchungshaft (ABl. L 294 vom 11.11.2009, S. 20 – Rahmenbeschluss Überwachungsanordnung) vorrangig
nach den §§ 90o bis 90z IRG-E.
Der Gesetzentwurf ändert die Bezeichnung des „Rahmenbeschlusses 2009/829/JI des Rates vom 23. Oktober
2009 über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – des Grundsatzes der gegen-
seitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft
(ABl. L 294 vom 11.11.2009, S. 20)“ in „Rahmenbeschluss Überwachungsanordnung“. Die Änderungen dieses
gesetzlichen Zitats dienen der Vereinheitlichung der Zitierweise der EU-Rahmenbeschlüsse im IRG. Es handelt
sich um eine rechtstechnische Änderung.
Die Vorschriften der §§ 90o bis 90z IRG-E gelten ausschließlich für Ersuchen um Überwachung von Maßnahmen
aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. an Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Nicht anwendbar
sind diese Vorschriften auf Ersuchen aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind.
Absatz 2 legt fest, dass neben d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 118.308 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/4894 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/4894, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 168.275–286.583 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert b80a27c7d176bcf3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP