Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/1365 · S. 14
Zu Artikel 2 (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) Die Änderung in § 6a Abs. 1 berücksichtigt die Notwendig- keit, auch für Verwaltungsmaßnahmen nach dem BKrFQG Gebührensätze festzulegen und schafft für den Verordnungs- geber die notwendige Ermächtigung. Mit der Änderung der Ermächtigung in § 6a Abs. 2 wird die Bestimmtheit der Re- gelung verbessert. Die übrigen Ermächtigungen des StVG werden an den Orga- nisationserlass der Bundeskanzlerin vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) angepasst. Die Ermächtigungen zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften nach § 47 Abs. 2 und § 63 Abs. 2 werden aufgehoben. Nach der jünge- ren Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 2. März 1999 – 2 BvF 1/94 –) können wegen des Artikels84 Abs. 2 GG allgemeine Verwaltungsvorschriften in Angelegenheiten der Landeseigenverwaltung nur von der Bundesregierung erlas- sen werden; einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung be- darf es dann nicht.
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Herkunft
BT-Drs. 16/1365, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 50.795–51.732 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3D4 · Prüfwert 7f810a65cf463d68….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP