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Artikel 7 · BT-Drs. 18/4654 · S. 43

Zu Artikel 7 (Änderung des BBG)

Zu Artikel 7 (Änderung des BBG)
Die Vorschrift bezieht sich auf den MAD und nicht nur auf die dem MAD-Amt nachgeordneten Dienststellen.
Zugleich entspricht die Änderung auch dem allgemeinen Sprachgebrauch innerhalb des MAD, der Bundeswehr
sowie dem Sprachgebrauch in den Arbeitsbeziehungen mit den anderen Nachrichtendiensten.

BT-Drs. 18/4654 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/4654, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 161.170–161.498 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 8f1877b39c3b90ef….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP