Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 5 · BT-Drs. 18/4654 · S. 38

Zu Artikel 5 (Änderung des VISZG)

Zu Artikel 5 (Änderung des VISZG)
Zu Nummer 1 (§ 3 Nummer 3a VISZG)
Mit der Einfügung der neuen Nummer 3a und der damit verbundenen Aufnahme der §§ 89a, 89b und 91 StGB in
§ 3 des VISZG soll den praktischen Bedürfnissen der Sicherheitsbehörden bei der Wahrnehmung ihrer gesetzli-
chen Aufgaben Rechnung getragen werden, indem auch die Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung dieser Straf-
taten einen Zugang zum Visa-Informationssystem (VIS) ermöglicht. Gerade in internationalen Gefährdungssach-
verhalten ist unter Umständen bei Erkenntnissen über terroristische Aktivitäten eine Zuordnung zu einer terroris-
tischen Vereinigung noch nicht möglich, weshalb der VIS-Zugang auch an die mit dem Gesetz zur Verfolgung
der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten eingeführten Straftatbestände anknüpfen können
muss. Bedarf besteht hinsichtlich unterschiedlicher Sachverhalte, insbesondere wenn aus internationaler Zusam-
menarbeit Erkenntnisse vorliegen, dass Personen mit solchen Vortaten oder zu deren Begehung einreisen werden.
Bereits in der Vergangenheit ist Deutschland sowohl als Ruheraum als auch als Vorbereitungsraum terroristischer
Anschläge genutzt worden. Einem vergleichbaren sicherheitspolitischen Erkenntnisinteresse trägt bereits § 72a
Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 AufenthG Rechnung.
Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c) des Beschlusses 2008/633/JI des Rates vom 23. Juni 2008 über den Zugang der
benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen
zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Strafta-
ten (ABl. EG Nr. L 218 S. 129) definiert den Begriff „terroristische Straftaten“ als Straftaten nach innerstaatlichem
Recht, die den in den Artikeln 1 bis 4 des Rahmenbeschlu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.282 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/4654 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/4654, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 141.549–148.831 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 8f1877b39c3b90ef….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP