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Artikel 4 · BT-Drs. 18/4654 · S. 37
Zu Artikel 4 (Änderung des SÜG)
Zu Artikel 4 (Änderung des SÜG) Zu Nummer 1 (§ 18 SÜG) Zu Absatz 6 Durch die Ergänzung des Absatzes 6 erhalten die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde eine spezielle Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten in elektronischen Akten. Die Neu- regelung geht davon aus, dass eine in elektronischer Form geführte Akte – etwa im Hinblick auf den Grundsatz zur Aktenvollständigkeit aber auch auf die sonstigen Verarbeitungsregelungen – wie eine herkömmliche Papier- akte zu behandeln ist. Die Vorschrift stellt daher die elektronischen Akten den bisherigen Papierakten in Bezug auf die Befugnis zur Speicherung personenbezogener Daten gleich. Die Regelung entspricht inhaltlich dem neuen § 13 Absatz 4 BVerfSchG. Da generell die Harmonisierung der Sicherheitsüberprüfungsgesetze von Bund und Ländern angestrebt wird, folgt die Formulierung der Regelung jedoch der bereits geltenden Bestimmung des Si- cherheitsüberprüfungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 18/4654 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aus der Gleichbehandlung der elektronischen Akte mit der herkömmlichen Papierakte folgt auch, dass die Auf- bewahrungs- und Vernichtungsregelungen in § 19 ebenso für die elektronische Akte gelten. Die gesonderte Auf- bewahrung ist insoweit nicht physisch, sondern technisch zu verstehen und wird ggf. auch in einem zentralen Aktenverwaltungssytem technisch durch entsprechend gesonderte Zugriffsberechtigungen realisiert. Die Regelungen zum automatisierten Zugriff auf die elektronische Akte trägt den besonderen datenschutzrechtli- chen Bedürfnissen bei der Führung elektronischer Akten Rechnung und stellt damit sicher, dass die besonderen Regelungen für die Speicherung in Dateien nicht d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.513 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/4654, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 138.036–141.549 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 8f1877b39c3b90ef….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP